Namensänderung
Behördliche Änderungen von Vor- und/oder Familiennamen nach dem Namensänderungsgesetz sind nur für österreichische Staatsbürger*innen, Konventionsflüchtlinge und Personen, deren Beziehungen zum Heimatstaat aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen abgebrochen sind sowie Staatenlose möglich.
Der Antrag ist bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen.
Nähere Informationen darüber erhalten Sie direkt beim Standesamt.
Möchten Sie jedoch nach einer rechtskräftigen Scheidung einen früheren Familiennamen wieder annehmen, dann können Sie diesen Antrag bei jedem Standesamt in Österreich stellen. Am schnellsten kann der Antrag bei dem Standesamt erledigt werden, bei dem diese Ehe geschlossen wurde.