Namensänderung
Behördliche Änderungen von Vor- und/oder Familiennamen nach dem Namensänderungsgesetz sind nur bei österreichischen Staatsbürger*innen, anerkannten Flüchtlingen und Staatenlosen möglich.
Der Antrag ist bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen.
Nähere Informationen darüber erhalten Sie direkt beim Standesamt.
Möchten Sie jedoch nach einer rechtskräftigen Scheidung einen früheren Familiennamen wieder annehmen, dann können Sie diesen Antrag bei jedem Standesamt in Österreich stellen. Am schnellsten kann der Antrag bei dem Standesamt erledigt werden, bei dem diese Ehe geschlossen wurde.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Eine Terminreservierung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.
WICHTIG! Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es ab Mitte Juni 2023 zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin und kontrollieren Sie Ihr Gepäck im Vorfel. Nagelfeilen, geöffnete Trinkflaschen oder auch Messer werden beim Betreten des Gebäudes abgenommen.