Namensänderung

Behördliche Änderungen von Vor- und/oder Familiennamen nach dem Namensänderungsgesetz sind nur für österreichische Staatsbürger*innen, Konventionsflüchtlinge und Personen, deren Beziehungen zum Heimatstaat aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen abgebrochen sind sowie Staatenlose möglich.
Der Antrag ist bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen.

Nähere Informationen darüber erhalten Sie direkt beim Standesamt.

Möchten Sie jedoch nach einer rechtskräftigen Scheidung einen früheren Familiennamen wieder annehmen, dann können Sie diesen Antrag bei jedem Standesamt in Österreich stellen. Am schnellsten kann der Antrag bei dem Standesamt erledigt werden, bei dem diese Ehe geschlossen wurde.

 

Kontakte

  • Bürger*innen-Angelegenheiten Abteilung Standesamt

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: standesamt@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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