Nahversorgungsförderung-Betriebsmittelzuschuss

Förderung von Nahversorger*innen im Stadtgebiet Linz

Als Nahversorger gelten hier Unternehmen die Lebensmittel umfassend laut der Sortimentsliste im Ansuchen führen:
Bäcker/Konditor, Fleischer, Gastgewerbe, Lebensmitteleinzelhandel (keine überregional tätigen Filialketten), Drogerien, Papierwarengeschäfte, Blumengeschäfte, Elektroniker, Änderungsschneiderei, Stoffgeschäfte, Friseure, Kosmetiksalons, medizinische Grundversorgung

Förderart
laufender Aufwand (Basisförderung)

Zielgruppe
Kleinstunternehmen, die ein umfassendes Lebensmittelsortiment laut Sortimentsliste führen

Ziel des Förderprogramms
Sicherung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die Linzer Bevölkerung

Förderbereich / Voraussetzungen
Ist nur für Kleinstunternehmen möglich, die ein umfassendes Lebensmittelsortiment laut Sortimentsliste führen.

Notwendige Unterlagen und Termine
Gewerbeberichtigung
Einreichungen laufend möglich

Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

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