Nahversorgungsförderung-Betriebsmittelzuschuss

Förderung von Nahversorger*innen im Stadtgebiet Linz

Als Nahversorger gelten hier Unternehmen die Lebensmittel umfassend laut der Sortimentsliste im Ansuchen führen:
Bäcker/Konditor, Fleischer, Gastgewerbe, Lebensmitteleinzelhandel (keine überregional tätigen Filialketten),

Förderart
laufender Aufwand

Zielgruppe
Kleinstunternehmen, die ein umfassendes Lebensmittelsortiment laut Sortimentsliste führen.

Ziel des Förderprogramms
Sicherung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die Linzer Bevölkerung.

Förderbereich / Voraussetzungen
Ist nur für Kleinstunternehmen möglich, die ein umfassendes Lebensmittelsortiment laut Sortimentsliste führen.


Notwendige Unterlagen und Termine
Gewerbeberichtigung, Einreichungen laufend möglich

Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

Infomaterial zu diesem Thema

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