Nahversorgungsförderung-Betriebsmittelzuschuss
Förderung von Nahversorger*innen im Stadtgebiet Linz
Als Nahversorger gelten hier Unternehmen die Lebensmittel umfassend laut der Sortimentsliste im Ansuchen führen:
Bäcker/Konditor, Fleischer, Gastgewerbe, Lebensmitteleinzelhandel (keine überregional tätigen Filialketten), Drogerien, Papierwarengeschäfte, Blumengeschäfte, Elektroniker, Änderungsschneiderei, Stoffgeschäfte, Friseure, Kosmetiksalons, medizinische Grundversorgung
Förderart
laufender Aufwand (Basisförderung)
Zielgruppe
Kleinstunternehmen, die ein umfassendes Lebensmittelsortiment laut Sortimentsliste führen
Ziel des Förderprogramms
Sicherung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die Linzer Bevölkerung
Förderbereich / Voraussetzungen
Ist nur für Kleinstunternehmen möglich, die ein umfassendes Lebensmittelsortiment laut Sortimentsliste führen.
Notwendige Unterlagen und Termine
Gewerbeberichtigung
Einreichungen laufend möglich
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie der Stadt Linz (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Schwerpunktprogramm Linz fördert Nahversorgung (PDF, 137kB) (neues Fenster)
- Wirtschaftsförderungsrichtlinien der Stadt Linz (PDF, 286kB) (neues Fenster)
Formulare zu diesem Thema
- Förderungen der Stadt Linz im Bereich Wirtschaft