Meldung eines Todesfalles

Grundsätzlich ist der Tod dem Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen, wenn der Tod in Linz eingetreten ist. Ereignet sich der Todesfall in einer Kranken- oder Pflegeanstalt, wird er von dieser Anstalt angezeigt. Tritt der Tod zu Hause ein, so ist ein nächster Angehöriger des Verstorbenen verpflichtet, den Sterbefall unter Mitnahme der Personenstandsdokumente und der "Todesanzeige" zu melden. Auf Wunsch wird dieser Behördengang vom Bestattungsunternehmen durchgeführt.

Weiterführende Links

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten Abteilung Standesamt

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: standesamt@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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