Meldung eines Todesfalles
Grundsätzlich ist der Tod dem Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen, wenn der Tod in Linz eingetreten ist. Ereignet sich der Todesfall in einer Kranken- oder Pflegeanstalt, wird er von dieser Anstalt angezeigt. Tritt der Tod zu Hause ein, so ist ein nächster Angehöriger des Verstorbenen verpflichtet, den Sterbefall unter Mitnahme der Personenstandsdokumente und der "Todesanzeige" zu melden. Auf Wunsch wird dieser Behördengang vom Bestattungsunternehmen durchgeführt.