Kostenersatz für Erziehungshilfen

Die Erziehungshilfe und/oder Unterbringung eines Kindes ist mit Kosten verbunden. Für die Eltern besteht die gesetzliche Pflicht zum anteiligen Kostenersatz.

Hier wird die Bemessung der Höhe dieses Kostenersatzes durchgeführt. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, dem Alter des Kindes und den sonstigen Sorgepflichten. Der Kostenersatz wird, wie die Alimente, prozentuell bemessen.

Dafür vorgesehen sind nach Alter Ihres Kindes folgende Prozentsätze des Einkommens:

Alter des Kindes monatliches Nettoeinkommen
(inklusive Sonderzahlungen)
0 bis 6 Jahre 16%
6 bis 10 Jahre 18%
10 bis 15 Jahre 20%
Ab 15 Jahre 22%

Weitere Sorgepflichten werden entsprechend berücksichtigt.


Zuständigkeit nach NachnameNameTelefon
B, G, I, Y Greb Melanie 7070-2816
F, H, K Eder Andreas 7070-2813
C, L, O, Q, S, W, X Fischereder Manuela 7070-2871
A, E, J, U, V Hartl Lukas 7070-2814
M, P, T, N Leitner Johannes 7070-2807
D, R, Sch, St, Z Schrogl Ines 7070-2815
  Zemann Sibylle 7070-2769

Kontakte

  • Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: sjf@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr; Dienstag bis Freitag 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeíten können Termine vereinbart werden
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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