Kostenersatz für Erziehungshilfen

Die Erziehungshilfe eines Kindes ist mit Kosten verbunden. Für die Eltern besteht die gesetzliche Pflicht zum anteiligen Kostenersatz.

Die Höhe des Kostenersatzes richtet sich nach dem Einkommen, dem Alter des Kindes und den sonstigen Sorgepflichten. Der Kostenersatz wird wie der Unterhalt für das Kind bemessen.

Für die Bemessung werden folgende Prozentsätze des Einkommens herangezogen:

Alter des Kindes

monatliches Nettoeinkommen
(inklusive Sonderzahlungen)

0 bis 6 Jahre 16%
6 bis 10 Jahre 18%
10 bis 15 Jahre 20%
Ab 15 Jahre 22%

Weitere Sorgepflichten werden entsprechend berücksichtigt.

Vereinbarung über die Höhe des Kostenersatzes (Herabsetzung):

Zuständigkeit nach Nachnamen Telefon
B, C, D, E, I, J, L, N, O, Ö, ST +43 732 7070-2865
A, F, G, H, K, T, Y +43 732 7070-2873
M, P, Q, R, S, SCH, U, Ü, V, W, X, Z +43 732 7070-2769

Fragen zu Zahlungsmodalitäten/Exekutionen:

Zuständigkeit nach Nachnamen Telefon
A, C, D, W +43 732 7070-2882
B, H, V +43 732 7070-2810
E, G, J, N, O +43 732 7070-2885
F, I, L, Ö, Sch, St, U, Ü, X, Y, Z +43 732 7070-2868
K, M +43 732 7070-2811
P, Q, R, S, T +43 732 7070-2812

Kontakte

  • Soziales, Jugend und Familie, Abteilung Rechtsvertretung Kinder und Jugendliche

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: unterhalt@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr
    Bitte um Terminvereinbarung.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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