Hilfe in besonderen sozialen Lagen
Bei unzumutbaren außergewöhnlichen finanziellen Belastungen oder bei unverschuldeten Notlagen kann eine einmalige Unterstützung gewährt werden.
Bei unzumutbaren außergewöhnlichen finanziellen Belastungen oder bei unverschuldeten Notlagen kann eine einmalige Unterstützung gewährt werden.