Eheschließung im Ausland
Für viele Paare ist es heute eine reizvolle Vorstellung, nicht auf die herkömmliche Art und Weise in Österreich zu heiraten, sondern für diesen besonderen Tag auch einen besonderen Ort im Ausland zu wählen.
In der Folge beschreiben wir Ihnen die optimale Vorgangsweise bei der Planung Ihrer Hochzeit im Ausland.
1. Schritt:
Erkundigen Sie sich rechtzeitig telefonisch bei der jeweiligen Vertretungsbehörde in Österreich bzw. beim Standesamt der Eheschließung im Ausland direkt, welche Dokumente und Nachweise Sie vorlegen müssen.
2. Schritt:
Als nächstes besorgen Sie die geforderten Dokumente. In den meisten Fällen wird man folgende Papiere verlangen:
- neue Geburtsurkunde
- Reisepass
- Heiratsurkunden und Scheidungspapiere aller Vorehen
- Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie am Standesamt. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung, dass Sie im Ausland Ihren Partner heiraten können und diese Eheschließung auch in Österreich anerkannt wird. Bei der Antragstellung sind deshalb dieselben Dokumente wie für eine Eheschließung im Inland nötig (siehe Kapitel 'Anmeldung zur Eheschließung').
Hinweis: Ab 1. November 2014 können Ehefähigkeitszeugnisse nur mehr nach telefonischer Terminvereinbarung ausgestellt werden. Bitte halten Sie hierfür Ihre Geburtsurkunde bereit.
Kosten: ab 60,00 bis 150,00 Euro
Tipp für Sparer! Alle inländischen Urkunden sind auch als internationale Formulare erhältlich. Sie sparen dadurch die Übersetzungskosten.
3. Schritt:
Lassen Sie alle Dokumente beglaubigen, da Sie sonst im Ausland nicht anerkannt werden. Da das Thema Beglaubigung sehr komplex ist, empfehlen wir Ihnen, mit uns Kontakt aufzunehmen! Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch.
Zusätzlich müssen alle deutschsprachigen Papiere von einem beeideten Dolmetsch übersetzt werden.
4. Schritt:
Nach Ihrer Hochzeit erhalten Sie vom ausländischen Standesamt eine Heiratsurkunde ausgestellt. Auch dieses Dokument müssen Sie von einem beeideten Dolmetsch übersetzen und von den jeweiligen Behörden beglaubigen lassen. Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls am Standesamt.
5.Schritt:
Vergessen Sie bitte nicht, nach Ihrer Rückkehr das Standesamt Ihres Wohnsitzes und verschiedene Behörden bzw. Firmen von Ihrer Eheschließung und der Änderung Ihres Familiennamens zu verständigen.