Geburtsurkunde
Die Ausstellung der Geburtsurkunde kann bei jedem österreichischen Standesamt beantragt werden. Im Ausland erhalten Österreicher die Urkunde bei der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.
Die Geburtsurkunde kann wahlweise in deutscher Sprache oder in internationaler Form ausgestellt werden.
Internationale Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Familienstandsbescheinigung) können auch als sogenannte EU-Urkunden mit einem zusätzlichen Übersetzungsformular in den 24 Amtssprachen der EU ausgestellt werden (Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch) und müssen somit zur Vorlage im Ausland nicht mehr zusätzlich übersetzt werden.
Achtung!
Für die nachträgliche Ausstellung einer Urkunde muss gegebenenfalls eine Nacherfassung veranlasst werden. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen. Die Urkunden sind ab diesem Zeitpunkt dynamisch, das heißt es scheint nicht mehr der Geburtsname auf, sondern jener Name, den man zum Zeitpunkt der Ausstellung führt.
Zuständigkeit:
- jedes Standesamt in Österreich
- Personen, die vor dem 1.1.1939 geboren sind, erhalten die Geburtsurkunde beim zuständigen Pfarramt.
Recht auf Ausstellung von Urkunden haben:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht sowie Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (Eltern, Kinder).
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich diese Eintragung bezieht, entgegensteht.
- Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze.
Notwendige Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis und Angaben zum Geburtsort und Geburtsdatum
Kosten:
- 9,30 Euro pro Urkunde (bei der Erstausstellung ist die Geburtsurkunde für alle Kinder bis zum 2. Lebensjahr kostenlos) bei einer persönlichen Bestellung.
- Bei schriftlichen und telefonischen Anträgen (Brief, Fax, E-Mail, Online-Bestellung ohne digitaler Signatur) beträgt die Antragsgebühr zusätzlich 14,30 Euro.
- Bei online-Bestellungen mit digitaler Signatur ermäßigt sich die zusätzliche Gebühr für schriftliche Anträge auf 8,60 Euro
- Für die Bestellung von Urkunden durch Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts fallen keine Gebühren an.
Formulare zu diesem Thema
- Ausstellung einer Geburtsurkunde
- Ausstellung einer internationalen Geburtsurkunde