Friedhöfe
Beim Erwerb einer Grabstätte werden die Grabpapiere (Graburkunde, Grabkarte, etc.) ausgefolgt. Begräbnisse von Toten ohne Hinterbliebene werden vom Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie veranlasst.
Beim Erwerb einer Grabstätte werden die Grabpapiere (Graburkunde, Grabkarte, etc.) ausgefolgt. Begräbnisse von Toten ohne Hinterbliebene werden vom Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie veranlasst.