Feuerpolizei
Die Aufgaben
- Durchführung der Feuerbeschau (feuerpolizeiliche Überprüfung) sämtlicher im Stadtgebiet befindlicher Objekte und sonstiger baulicher Anlagen, Bearbeitung von Anzeigen betreffend feuerpolizeiliche Mängel, Erlassung von Heizverboten bei Gefahr.
- Durchführung des Betriebsbrandschutzes, insbesondere Mitarbeit beim Aufbau der betrieblichen Brandschutzorganisation in Großobjekten und Betrieben, Zusammenarbeit mit den Brandschutzbeauftragten bei der Erstellung der Alarmorganisation, Brandschutzordnung sowie der Brandschutzpläne, Schulung von Brandschutzbeauftragten und Arbeitnehmern.
- Überprüfung und Kontrolle von brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen auf die Einhaltung behördlicher Auflagen.
Rechtliche Grundlagen:
- Oberösterreichisches Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz 1994
- Oberösterreichische Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung LGB:Nr. 18/2017
- Oberösterreichische Feuerwehr-Ausrüstungs- und Planungsverordnung LGBl. Nr. 75/2015
- Oberösterreichische Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz, LGBl.Nr. 114/2002
- Oberösterreichische Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung, LGBl.Nr.7/2006
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, BGBl.Nr. 51/1991
- Technische Richtlinien (TRVB) des ÖBFV
- Einschlägige ÖNORM