Fahrradausweis
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Rad fahren auf öffentlichen Straßen erst ab dem 12. Lebensjahr erlaubt. Mit dem Fahrradausweis darf man bereits ab dem 10. Lebensjahr auf der Straße Rad fahren. Dieser wird nach abgelegter Prüfung vom Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung ausgestellt.