Fahrradausweis

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Rad fahren auf öffentlichen Straßen erst ab dem 12. Lebensjahr erlaubt. Mit dem Fahrradausweis darf man bereits ab dem 10. Lebensjahr auf der Straße Rad fahren. Dieser wird nach abgelegter Prüfung vom Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung ausgestellt.

Kontakte

  • Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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