Beratung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe
Die Fachkräfte der Abteilung Erziehungshilfe können in unterschiedlichen familiären Situationen Beratung oder Betreuung anbieten.
Sozialarbeiterische Beratung bezieht sich auf erzieherische Fragen, Pubertätsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten von Kindern, bei der Frage einer Besuchs- oder Obsorgeregelung im Zusammenhang mit Trennung/Scheidung, sowie bei Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen.
Es ist möglich, mit Familien gezielt und ressourcenorientiert an einer Problemlösung zu arbeiten. Dabei wird im Einzelfall mit Institutionen/sozialen Einrichtungen kooperiert oder an spezialisierte soziale Dienste weiter vermittelt.
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, d.h. der Unterstützung der Erziehungsarbeit von Eltern, können Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls (Kinderschutz) ergriffen werden. Bei Vernachlässigung oder Gefährdung von Kindern und Jugendlichen wird interveniert. Eventuell notwendige ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen werden von den DiplomsozialarbeiterInnen begleitet.