Beisetzung einer Urne außerhalb eines Friedhofes, Urnenhaines oder einer Urnenhalle
Entsprechend den Bestimmungen des § 21 Absatz 2 Oberösterreichisches Leichenbestattungsgesetzes, kann eine Urne auf Wunsch auch außerhalb eines Friedhofes, Urnenhaines oder einer Urnenhalle auf Privatgrund (z.B. in einem Haus, im privaten Garten bzw. wenn ein solcher nicht vorhanden ist, auch in einer Wohnung, sowohl Miet- als auch Eigentumswohnung) beigesetzt werden.
Diese Bewilligung ist vom Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung zu erteilen, wenn
- die Umstände der beabsichtigten Beisetzung
- der Beisetzungsort
- und die Person des Antragstellers
eine pietät- und würdevolle Beisetzung der Urne erwarten lassen (in Wohnungen beispielsweise in einem eigenen Andachtsraum).
Eine Bewilligung erlischt bei Verkauf des Gartens/der Eigentumswohnung an einen anderen Eigentümer. Bei Mietobjekten ist die Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters erforderlich. Die Bewilligung erlischt, wenn das Mietverhältnis aufgelöst wird.
Die Beantragung kann bei der Bau- und Bezirksverwaltung mit dem Antragsformular erfolgen.
Das Antragsformular erhalten Sie auch bei den Linzer Bestattungsunternehmen.
Nach Erhalt des Ansuchens wird bei einem Ortsaugenschein durch den Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung festgestellt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die Kosten für das Verfahren (Verwaltungsabgabe, Bundesgebühr und Kommissionsgebühr) belaufen sich auf ca. 200,00 Euro pro Urne.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Mario Zweiner, Zimmer 4010, Telefon +43 732 7070 2459, Fax +43 732 7070 54 3202
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
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