Bauen ohne Behörde

Weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige ist erforderlich für nachstehende Bauvorhaben:

  • der Einbau von Sanitärräumen und der sonstige Innenausbau von bestehenden Gebäuden, sofern es sich nicht um einen baubewilligungspflichtigen Umbau bzw. um eine anzeigepflichtige Änderung oder Instandsetzung handelt
  • Baustelleneinrichtungen, wie Bauhütten, für die Dauer der Bauausführung
  • Bauvorhaben, die in Entsprechung eines baubehördlichen Auftrages ausgeführt werden
  • Stützmauern und freistehende Mauern bis zu einer Höhe von 1,5 m über dem tiefer gelegenen Gelände, Einfriedungen zu Nachbargrundstücken bis zu 2 m Höhe über dem Erdboden, Wild- und Weidezäune
  • Lärm- und Schallschutzwände mit einer Höhe bis zu 3 m über dem jeweils tiefergelegenen Gelände
  • Veränderung der Höhenlage bis zu 1,5 m im Bauland
  • Pergolen
  • Parabolantennen
  • Spielhäuschen und ähnliche Einrichtungen auf Kinder- und Jugendspielplätzen
  • Schwimm- oder Löschteiche, Schwimm- und sonstige Wasserbecken mit einer Tiefe bis zu 1,5 m und einer Wasserfläche bis zu 50 
  • Fahrsilos mit Umfassungswänden bis zu 1,5 m
  • Folientunnels ohne Feuerungsanlagen zum Anbau von Pflanzen
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge
  • bauliche Anlagen zum Grillen, Backen, Dörren oder Selchen, soweit sie ausschließlich privaten Zwecken dienen und es sich nicht um Gebäude oder Schutzdächer handelt.
  • nicht Wohnzwecken dienende ebenerdige, eingeschossige und freistehende Gebäude bzw. Schutzdächer, jeweils mit einer bebauten Fläche bis zu 15 m², soweit sie nach dem Flächenwidmungsplan im Bauland liegen und entsprechend den für sie geltenden bau- bzw. raumordnungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere jenen des Flächenwidmungs- bzw. Bebauungsplanes, ausgeführt werden.

Hinweis:
Auch bei nicht bewilligungspflichtigen bzw. nicht anzeigepflichtigen Bauvorhaben müssen die Vorschriften des Baurechts und des Flächenwidmungsplanes sowie Bebauungsplanes eingehalten werden. Es empfiehlt sich daher die Mitarbeiter*innen des Geschäftsbereiches Bau- und Bezirksverwaltung zu kontaktieren.

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Europawahl
2024

Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Wir bieten alle Informationen zur Wahl und die Online-Bestellung von Wahlkarten für in Linz wahlberechtigte Personen.

Mehr dazu