Ausnahmegenehmigung von Verkehrsverboten und -geboten
Wenn Sie ein erhebliches persönliches (z.B. wegen einer schweren Körperbehinderung) oder wirtschaftliches Interesse an einer Ausnahme von Verkehrsverboten oder Verkehrsgeboten nachweisen können und keine wesentlichen Einschränkungen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs entstehen, können Sie einen formlosen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung stellen.
Beispiele für Ausnahmen gemäß § 45 StVO sind:
- das Befahren der Fußgängerzone
- Ausnahmen von Ladezonen und Parkverboten
- Ausnahmen von Fahrverboten, Gewichtsbeschränkungen u.ä.