Aufzüge
Die Errichtung und wesentliche Änderung von Aufzügen ist nach dem Oberösterreichischen Aufzugsgesetz (Oö. Aufzugsgesetz 1998) anzuzeigen.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- ausreichende Beschreibung (technische Beschreibung, Plan, Skizze, zeichnerische Darstellung, etc.) des Aufzuges, aus der auch der genaue Standort - und der Zweck hervorgehen muss.
- ein Gutachten eines Aufzugsprüfers*einer Aufzugsprüferin (§ 13 Oö. Aufzugsgesetz 1998).
Die Unterlagen können an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden (Hauptstraße 1-5, 4041 Linz; bbv@mag.linz.at), oder persönlich im Bauservice-Center (Neues Rathaus, 4. Stock) vor Ort abgegeben werden.
Formulare zu diesem Thema
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