Aufzüge
Die Errichtung und wesentliche Änderung von Aufzügen ist nach dem Oberösterreichischen Aufzugsgesetz anzuzeigen.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- ausreichende Beschreibung (technische Beschreibung, Plan, Skizze, zeichnerische Darstellung, etc.) des Aufzuges, aus der auch der genaue Standort - und der Zweck hervorgehen muss.
- ein Gutachten eines Aufzugsprüfers*einer Aufzugsprüferin (§ 13 Oö. Aufzugsgesetz 1998).
Die Unterlagen können im Info-Center Bau und Gewerbe persönlich abgegeben bzw. an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden.