Aufzüge

Die Errichtung und wesentliche Änderung von Aufzügen ist nach dem Oberösterreichischen Aufzugsgesetz anzuzeigen.

Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  • ausreichende Beschreibung (technische Beschreibung, Plan, Skizze, zeichnerische Darstellung, etc.) des Aufzuges, aus der auch der genaue Standort - und der Zweck hervorgehen muss.
  • ein Gutachten eines Aufzugsprüfers*einer Aufzugsprüferin (§ 13 . Aufzugsgesetz 1998).

Die Unterlagen können im Info-Center Bau und Gewerbe persönlich abgegeben bzw. an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden.

Formulare zu diesem Thema

Weiterführende Links

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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