Amtstierärztliches Zeugnis
Für Reisen mit Tieren ins Ausland benötigt man je nach landesspezifischen Einfuhrbestimmungen ein entsprechendes amtstierärztliches Zeugnis. Diese Bescheinigung ist im Geschäftsbereich Gesundheit und Sport, Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, erhältlich.
Wir bitten um rechtzeitige Kontaktaufnahme (am besten schriftlich unter Bekanntgabe der Tierart(en), des Abreisedatums und des Reiseziels) und Terminvereinbarung mit unserer Kanzlei.