Altstadterhaltung
Maßnahmen zur Erhaltung von historisch, städtebaulich und architektonisch bedeutsamen Gebäuden, insbesondere in der Linzer Altstadt, werden von der Stadt Linz gefördert.
Förderart
Investitionsförderung
Zielgruppe
Eigentümer*innen von historisch, städtebaulich und architektonisch bedeutsamen Gebäuden, insbesondere in der Linzer Altstadt.
Ziel des Förderprogramms
Ziele dieser Förderungsmaßnahmen sind die Revitalisierung der Altstadtgebäude sowie die Erhaltung des charakteristischen Gepräges des Stadtbildes.
Förderbereich / Voraussetzungen
- Das Objekt bzw. die Baumaßnahmen müssen dem Flächenwidmungsplan und dem Bebauungplan entsprechen.
- Die Liegenschaft darf nicht im Eigentum von Rechtsträgern stehen, die vom Rechnungshof überprüft werden können, ausgenommen Liegenschaften der Stadt Linz oder von gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften.
- Höhe: bis zu 30 % der förderungswürdigen Kosten, nicht rückzahlbar
Notwendige Unterlagen und Termine
- Grundbuchauszug (nicht älter als sechs Monate)
- Baupläne
- detaillierter Kostenvoranschlag bzw. Rechnung samt Zahlungsnachweis
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie der Stadt Linz (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Förderungsrichtlinien Altstadterhaltung (PDF, 29kB) (neues Fenster)
Formulare zu diesem Thema
- Förderungen der Stadt Linz im Bereich Altstadterhaltung