Altstadterhaltung
Gegenstand:
Maßnahmen zur Erhaltung von historisch, städtebaulich und architektonisch bedeutsamen Gebäuden, insbesondere in der Linzer Altstadt.
Höhe:
Bis zu 30 % der förderungswürdigen Kosten, nicht rückzahlbar.
Wichtige Voraussetzungen für die Gewährung:
- das Objekt bzw. die Baumaßnahmen müssen dem Flächenwidmungsplan und dem Bebauungplan entsprechen
- die Liegenschaft darf nicht im Eigentum von Rechtsträgern stehen, die vom Rechnungshof überprüft werden können, ausgenommen Liegenschaften der Stadt Linz oder von gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Förderungsrichtlinien Altstadterhaltung (PDF, 29kB) (neues Fenster)
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Altstadterhaltung - Förderungsansuchen