Kindesunterhalt/Alimente
Allgemeines
Eltern haben gegenüber ihren Kindern - bis zu deren Selbsterhaltungsfähigkeit - anteilig Unterhalt zu leisten.
Wird der Unterhalt nicht ordnungsgemäß bezahlt, kann die Abt. "Rechtsangelegenheiten Kinder und Jugendliche" des städtischen Geschäftsbereichs "Soziales, Jugend und Familie" als gesetzlicher Vertreter für Kinder mit ordentlichem Wohnsitz in Linz Unterhaltsansprüche geltend machen und den Unterhalt des Kindes einfordern/sichern, sofern eine entsprechende Bevollmächtigung erteilt wird.
Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, leistet Unterhalt grundsätzlich durch seine Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil hat den Unterhalt in Geld zu erbringen.
Lebt ein Kind nicht bei den Eltern, haben in der Regel beide Elternteile Unterhalt in Geld zu leisten.
Bemessung des Unterhalts
Die gängige Rechtsprechung geht von der Prozentsatzmethode aus: Die Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des*der Unterhaltspflichtigen inklusive anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld und bemisst sich je Alter des Kindes wie folgt:
Alter des Kindes |
monatliches Nettoeinkommen |
---|---|
0 bis 6 Jahre | 16% |
6 bis 10 Jahre | 18% |
10 bis 15 Jahre | 20% |
Ab 15 Jahre | 22% |
Weitere Sorgepflichten werden entsprechend berücksichtigt.
Terminvereinbarungen
Sie können mit unseren weiter unten im Text angeführten Kolleg*innen (-> "Unterhaltsvergleich") Termine vereinbaren, wenn Sie eine Unterhaltsvereinbarung (-vergleich) abschließen möchten, der Unterhalt geändert oder zum Beispiel ein Sonderbedarf (zB für eine Zahnspange) zusätzlich zum Unterhalt erwirkt werden soll.
Sie können sich auch direkt ans örtlich zuständige Bezirksgericht wenden, wenn Sie zum Beispiel die Änderung des Unterhalts fordern.
Für den Abschluss eines Unterhaltsvergleichs ersuchen wir, sich einen Termin mit den zuständigen Kolleg*innen zu vereinbaren und zu diesem Termin folgende Unterlagen mitzubringen und vorab via E-Mail an unterhalt@mag.linz.at zu übermitteln (pdf-Format).
Je Kind:
- Geburtsurkunde (bei ausländischen Geburtsurkunden ist eine internationale Geburtsurkunde bzw. eine übersetzte Geburtsurkunde notwendig)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Reisepass
- Vaterschaftsanerkenntnis
- Vereinbarung über eine eventuelle gemeinsame Obsorge
- Unterhaltsvergleiche vom Kinder- und Jugendhilfeträger bzw. Bezirksgericht
- Asylbescheid
- Asylkarte
- Konventionspass
Vom betreuenden Elternteil:
- Heiratsurkunde, wenn das Kind/die Kinder während aufrechter Ehe geboren wurde/n
- Allfälliger Scheidungsbeschluss und Vergleichsausfertigung
- Reisepass
- Asylkarte
- Konventionspass
- Bankomatkarte
Vom unterhaltspflichtigen Elternteil:
- Einkommensnachweis (zB Jahreslohnzettel, Einkommenssteuerbescheid, AMS-Bezugsbestätigung, ...)
Ansprechpartner*innen nach Anfangsbuchstaben des Familiennamen des Kindes.
Team Erstanlaufstelle (Terminvereinbarungen für Abstammung („ungeklärte Vaterschaft“, Anerkennung Vaterschaft), Unterhaltsfestsetzung und Unterhaltserhöhungen, Terminvereinbarungen für Kostenersatzvergleiche, allgemeine Auskünfte)
Zuständigkeit nach Nachnamen | Name | Telefon |
---|---|---|
Ho bis O | Fidler Claudia | +43 732 7070-2873 |
P bis Z | Husic Denisa | +43 732 7070-2888 |
A bis Hn | Reif Dietmar | +43 732 7070-2865 |
Team Gericht (Klärung des Unterhalts und der Vaterschaft durch Gericht. All jene Fälle, die nicht durch einen Unterhaltsvergleich gelöst werden können. Führung der Gerichtsverfahren, Rechtsauskünfte z.B. was sind Sonderzahlungen und Auslandskontakte, rechtliche Fragen zur Unterhaltsbemessung)
Zuständigkeit nach Nachnamen | Name | Telefon |
---|---|---|
F, H, K | Eder Andreas | +43 732 7070-2813 |
C, L, O, Q, S, W, X | Fischereder Manuela | +43 732 7070-2871 |
B, G, I, Y, | Greb Melanie | +43 732 7070-2816 |
A, E, J, U, V | Hartl Lukas | +43 732 7070-2814 |
M, P, T, N | Leitner Johannes | +43 732 7070-2807 |
D, R, Sch, St, Z | Schrogl Ines | +43 732 7070-2815 |
Team Durchsetzung (Mahnungen, Zahlungsvereinbarungen, Exekutionen)
Zuständigkeit nach Nachnamen | Name | Telefon |
---|---|---|
Bm-Bz, C, E, G, N, O | GABRIEL Bianca | +43 732 7070-2885 |
K, Ha-Hl, M, Y | Hackl Isabella | +43 732 7070-2811 |
F, Hm-Hz, I, L, St, Sch, Z, U, X, Z | Kohl Sebastian | +43 732 7070-2868 |
Ba-Bl, P, Q, R, S, T | Steinkellner Christian | +43 732 7070-2812 |
A, D, J, V, W | Topf Stephanie | +43 732 7070-2882 |
Weiterführende Links
- ARGE Jugendwohlfahrt (neues Fenster)
- Kammer für Arbeiter und Angestellte Oberösterreich (AK) (neues Fenster)
- Land Oberösterreich - Jugendwohlfahrt (neues Fenster)
- Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (neues Fenster)
- oesterreich.gv - Amtshelfer online - Kindesunterhalt (neues Fenster)
- Rechtsinformationssystem Bundeskanzleramt (neues Fenster)
- Rechtsportal Jusline.at (neues Fenster)