Informationen zur Wahlkarte

Mit der Ausstellung bzw. Versendung der Wahlkarten kann erst begonnen werden, wenn alle Unterlagen (Wahlkarte, Stimmzettel, Wahlkuvert,…), die man zur Ausstellung benötigt, vom Innenministerium übermittelt wurden (Anfang September).

Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Bestellung ab 24. Oktober 2024

Von Donnerstag, 14 Oktober 2024, 8 Uhr bis einschließlich Mittwoch, 8. Jänner 2025  können Sie eine Wahlkarte über das städtische Wahlkarten-Onlineprogramm bestellen.

Bitte beachten Sie in den Tagen vor der Wahl den Postweg, eine rechtzeitige Zustellung kann nicht garantiert werden. 

Ein schriftlicher Antrag kann auch bis Freitag, 10. Jänner 2025 um 12 Uhr gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine*n vom*von der Antragsteller*in bevollmächtigte Person möglich ist.

Mit dem Versand kann erst nach Erhalt der Stimmzettel ab ca. Mitte Dezember begonnen werden.

Die Wahlkarten werden ausschließlich eingeschrieben versendet. 

Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ohne oder mit ID-Austria

Sollten Sie sich am 12.1.2025 Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, weil

  • Sie sich an einem anderen Ort aufhalten (Auslandsaufenthalt, andere Ortsabwesenheit) oder 
  • aus gesundheitlichen Gründen,

so können Sie nur mit einer Wahlkarte Ihr Wahlrecht ausüben.

Mit der Wahlkarte haben Sie die Möglichkeit,

  • ein anderes Wahllokal in Linz aufzusuchen (anderer Wahlsprengel in Linz)
  • auf Antrag vor einer besonderen Wahlbehörde zu wählen oder 
  • ohne Wahlbehörde im Wege der Briefwahl (im In- und Ausland) Ihre Stimme abzugeben (Briefwahl ist sofort

nach Erhalt der Wahlkarte möglich, Sie müssen nicht bis zum Wahltag warten).

Wichtiger Hinweis:
Die Wahlkarte kann nur an Sie persönlich ausgehändigt werden, wenn Sie persönlich vorsprechen. Für die Beantragung durch eine dritte Person ist ein schriftlicher unterschriebener Antrag und eine Vollmacht erforderlich. Die bevollmächtigte Person muss sich auch mittels amtlichem Identitätsnachweis ausweisen können. In allen anderen Fällen wird die Wahlkarte eingeschrieben zugesendet.

Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die wahlberechtigte Person selbst zu erfolgen!

Wahlkarten können von Donnerstag, 24. Oktober 2024, 8 Uhr bis einschließlich Mittwoch, 8. Jänner 2025 online beantragt werden.

Mit dem Versand kann erst nach Erhalt der Stimmzettel ab ca. Mitte Dezember begonnen werden.

Die Wahlkarten werden ausschließlich eingeschrieben versendet. 

Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ohne oder mit ID-Austria

Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte erfordert eine Begründung.

Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte erfordert eine Begründung.

Ab Donnerstag, 2. Jänner 2025 bis Freitag, 10. Jänner 2025, 12 Uhr können Sie eine Wahlkarte persönlich (nicht telefonisch) beantragen. Das Ende der Wahlkartenausstellung um 12 Uhr ist gesetzlich geregelt.

Wo kann man die Wahlkarte persönlich beantragen?

Sofern Sie in Linz wahlberechtigt sind:

Neues Rathaus, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice
1. Stock, Zimmer 1110. 

Erforderliche Unterlagen:

Amtlicher Nachweis der Identität (z.B.: Reisepass, Personalausweis, Führerschein, …)

Hinweis: Der elektronische Führerschein am Handy gilt nicht als Nachweis der Identität.

Wenn Sie Ihre Wahlkarte nicht persönlich abholen können, dann ist es möglich jemanden zu bevollmächtigen. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag der wahlberechtigten Person zur Beantragung der Wahlkarte, inklusiv Identitätsnachweis und Unterschrift erforderlich. Dieser Antrag muss auch die Daten der bevollmächtigten Person enthalten. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Wahlkarte die Identität mittels amtlichem Lichtbildausweis nachweisen und die Übernahme durch Unterschrift bestätigen.

Es dürfen keine Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten ausgestellt werden. Ist Ihre nicht verwendete und noch vorhandene Wahlkarte aus anderen Gründen nicht mehr brauchbar, dann wenden Sie sich bitte vor Ablauf der Ausstellungsfrist an die Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice.

Das Wahlrecht kann von jenen Wahlberechtigten, die sich eine Wahlkarte ausstellen haben lassen, auch mittels Briefwahl ausgeübt werden. Bei dieser Möglichkeit der Wahl kann die Stimmabgabe unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen.

Vorgehensweise

Der persönlich ausgefüllte amtliche Stimmzettel ist in das blaue Wahlkuvert zu legen, dieses ist in die Wahlkarte zu geben

Auf der Wahlkarte ist durch eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass der amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde. 

Die geschlossene und unterschriebene Wahlkarte ist entweder so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln (persönlich, Post, Bot*in), dass die Wahlkarte dort spätestens am Wahltag, Sonntag 12. Jänner 2025, 17 Uhr, einlangt, oder am Wahltag in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten (7 bis 16 Uhr) oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abzugeben

 

Abgabemöglichkeit für Briefwahlkarten

Beachten Sie, dass Briefwahlkarten bis spätestens 12. Jänner 2025, 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein oder während der Wahlzeit in einem Wahllokal abgegeben werden müssen, damit sie in die Ergebnisermittlung miteinbezogen werden können!

Abgabemöglichkeit bei der Bezirkswahlbehörde:

  • Ab Ausstellung der Wahlkarten bis Freitag, 10. Jänner 2025, 12 Uhr, 1. Stock Zimmer 1110, während der Öffnungszeiten
  • Am Wahltag, 12. Jänner 2025, 8 bis 17 Uhr, Neues Rathaus Foyer, Hinweisschild beachten!

Abgabemöglichkeit im Wahllokal während der Wahlzeit

  • 7 bis 16 Uhr 

Vergessen Sie bitte keinesfalls, Ihre Wahlkarte an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.

Sie müssen unbedingt an der richtigen Stelle unterschreiben. Nicht oder falsch unterschriebene Wahlkarten sind nichtig.

Darstellung Wahlkarte

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