Allgemeine Informationen zur Neuwahl des*der Bürgermeister*in

Allgemeine Informationen zur Neuwahl des*der Bürgermeister*in am 12. Jänner 2025.

Bei der Neuwahl des*der Bürgermeister*in sind alle Bürgerinnen und Bürger in Linz wahlberechtigt, die

  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, 
  • die am Stichtag (22.10.2024) 
    • die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und 
    • den Hauptwohnsitz in Linz haben
    • und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

In der Zeit vom 5.11.2024 bis einschließlich 14.11.2024 lag das Wähler*innenverzeichnis während der Öffnungszeiten, mit Ausnahme der in diesen Zeitraum fallenden Samstage, Sonn- und Feiertage zur öffentlichen Einsicht im Neuen Rathaus, Pass-, Melde und Wahlservice, Zimmer 1113 auf.

In das Wähler*innenverzeichnis konnte innerhalb der Einsichtsfrist von jeder wahlberechtigten Person zu folgenden Zeiten Einsicht genommen werden:

  • Dienstag, 5.11.2024, 7 bis 15 Uhr
  • Mittwoch, 6.11.2024, 7 bis 15 Uhr
  • Donnerstag, 7.11.2024, 7 bis 15 Uhr
  • Freitag, 8.11.2024, 7 bis 15 Uhr
  • Montag, 11.11.2024, 7 bis 18 Uhr
  • Dienstag, 12.11.2024, 7 bis 15 Uhr
  • Mittwoch, 13.11.2024, 7 bis 15 Uhr
  • Donnerstag, 14.11.2024, 7 bis 15 Uhr

Stichtag für die Neuwahl des*der Bürgermeister*in am 12. Jänner 2025 ist Dienstag, der 22. Oktober 2024. 

Das bedeutet: Wahlberechtigte sind unter jener Adresse im Wähler*innenverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen, an der sie am Stichtag mit Hauptwohnsitz gemeldet sind/waren - auch wenn sie nach dem Stichtag umgezogen sind - und die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen (u.a. Wahlalter, keine Wahlausschlussgründe) erfüllen. 

Wahltag ist Sonntag, 12. Jänner 2025. 
Die generelle Wahlzeit ist von 7 bis 16 Uhr.

Ausnahmen gibt es bei den Besonderen Wahlsprengeln in Seniorenheimen und Seniorenzentren:

  • 801: Seniorenwohnhaus Karl Borromäus – Wahlzeit 7 bis 13 Uhr
  • 802: Seniorenzentrum Franckviertel – Wahlzeit 7 bis 10.45 Uhr
  • 803: Seniorenzentrum Glimpfingerstraße – Wahlzeit 7 bis 14 Uhr
  • 804: Rudigier Linz – Kreuzschwestern OÖ. und Salzburg – Wahlzeit 7 bis 14 Uhr
  • 805: Seniorenzentrum Neue Heimat – Wahlzeit 7 bis 13 Uhr
  • 806: Seniorenwohnhaus St. Anna Wahlzeit 7 bis 11 Uhr
  • 808 Seniorenzentrum Dornach Auhof – Wahlzeit 7 bis 13 Uhr
  • 810: Seniorenzentrum Franz Hillinger – Wahlzeit 7 bis 15 Uhr
  • 813: Seniorenheim der Franziskusschwestern – Wahlzeit 7 bis 10.45 Uhr
  • 814: Seniorenzentrum Kleinmünchen – Wahlzeit 7 bis 10.45 Uhr
  • 815: Sonnenhof Lenaupark – Betreubares Wohnen Lenaupark – Wahlzeit 7 bis 14 Uhr
  • 816: Seniorenzentrum Liebigstraße – Wahlzeit 12:15 bis 16 Uhr
  • 817: Sonnenhof Freinberg – Wahlzeit 12 bis 16 Uhr
  • 818: Seniorenzentrum Keferfeld-Oed – Wahlzeit 12:15 bis 16 Uhr
  • 819: Seniorenzentrum Pichling – Wahlzeit 12:15 bis 16 Uhr

Bitte beachten Sie die persönliche Wahlbenachrichtigung, die jede Linzerin und jeder Linzer vor der Wahl erhält. Auf jeder dieser Mitteilungen ist das für Ihren Wohnsitz zuständige Wahllokal angeführt.

Sie können außer in Ihrem zuständigen Wahllokal aber auch in jedem anderen Wahllokal in Linz wählen, wenn Sie sich eine Wahlkarte ausstellen lassen. Mit einer Wahlkarte können Sie Ihre Stimme auch mittels Briefwahl abgeben, sobald Ihnen diese ausgestellt wurde, sie müssen nicht bis zum 12.1.2025 warten. 

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Alle Wahllokale in Linz haben einen barrierefreien Zugang. Dabei handelt es sich bei manchen Wahllokalen um einen separaten zusätzlichen barrierefreien Zugang. Sie werden bei diesen Wahllokalen zusätzliche Hinweise finden.

Wählen im Krankenhaus ist nur auf Antrag möglich!

Wenn Sie sich voraussichtlich am Wahltag in einem Linzer Krankenhaus aufhalten und Sie daher Ihren Wahlsprengel am Wahltag nicht aufsuchen können, so haben Sie die Möglichkeit eine Wahlkarte zu beantragen. Diese können Sie nach Erhalt zur Briefwahl verwenden oder Sie können die Wahlkarte am Wahltag vor einer Wahlbehörde zur Stimmabgabe verwenden.

Den Besuch einer Besonderen (Fliegenden) Wahlbehörde müssen Sie ausdrücklich beantragen. Eine Besondere (Fliegende) Wahlbehörde, besucht Wahlberechtigte auf Antrag direkt an dem Ort, an dem sie sich am Wahltag befinden. Dabei ist anzugeben, in welchem Krankenhaus und wo genau in diesem Krankenhaus (Abteilung, Stock, Nummer des Zimmers) Sie sich befinden, da Sie die besondere Wahlbehörde am Wahltag innerhalb der Wahlzeit an Ihrem Krankenbett aufsuchen wird.

Linzer Krankenhäuser werden nur von der Besonderen (Fliegenden) Wahlbehörde besucht, wenn dies ausdrücklich beantragt wurde.

Für die Linzer Seniorenheime und Seniorenzentren wurden besondere Wahlsprengel eingerichtet. Wenn Sie dort am Stichtag (22. Oktober 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, dann sind Sie automatisch im Wähler*innenverzeichnis  des Sprengels eingetragen, wenn Sie später zugezogen sind, dann benötigen Sie eine Wahlkarte.

Gehfähige Bewohner*innen haben die Möglichkeit im vor Ort eingerichteten Wahllokal zu bestimmten Zeiten persönlich Ihre Stimme abzugeben. Nicht gehfähige Bewohner*innen können von der Wahlbehörde auch in den Liegeräumen aufgesucht werden. Bitte melden Sie das bei Ihrer Stationsleitung.

In folgenden Seniorenheimen wurden von der Stadt Linz für Sie besondere Wahlsprengel eingerichtet.  

  • Seniorenzentrum Spallerhof, Glimpfingerstraße 12
  • Seniorenzentrum Liebigstraße, Liebigstraße 26
  • Seniorenzentrum Franckviertel, Ing.-Stern-Straße 15-17
  • Seniorenzentrum Kleinmünchen, Dauphinestraße 94
  • Seniorenzentrum Franz Hillinger, Kaarstraße 15-17
  • Seniorenzentrum Dornach-Auhof, Sombartstraße 1-5
  • Seniorenzentrum Neue Heimat, Flötzerweg 95-97
  • Seniorenzentrum Keferfeld/Oed, Meggauerstraße 1-3
  • Seniorenzentrum Pichling, Falterweg 25
  • Seniorenwohnhaus Karl Borromäus, Elisabethstraße 23/Bethlehemstraße 56-58
  • Rudigier Linz, Stockhofstraße 2-6
  • Seniorenzentrum "Sonnenhof", Sonnenpromenade 50
  • Seniorenzentrum "Lenaupark", Raimundstraße 23
  • Kreuzschwestern Oberösterreich und Salzburg, Wurmstraße 2
  • Seniorenwohnheim der Franziskusschwestern, Losensteinerstraße 8
  • Seniorenwohnhaus St. Anna, Leondinger Straße 22
  • Betreutes Wohnen, Hamerlingstraße 38
  • Betreutes Wohnen, Rudolfstraße 8-12, 8a

Wählen mit der Wahlkarte

Wahlkarten können von Donnerstag, 24. Oktober 2024, 8 Uhr bis einschließlich Mittwoch, 8. Jänner 2025 online beantragt werden.

Mit dem Versand kann erst nach Erhalt der Stimmzettel ab ca. Mitte Dezember begonnen werden.

Die Wahlkarten werden ausschließlich eingeschrieben versendet. 

Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ohne oder mit ID-Austria

Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte erfordert eine Begründung.

Mit einer gültigen Wahlkarte für die Wahl am 12. Jänner 2025 können Sie Ihre Stimme auch mittels Briefwahl abgeben.

Bei persönlicher Beantragung im Neuen Rathaus können Sie gleich vor Ort wählen und die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte abgeben. Das ist ab Donnerstag, 2. Jänner 2025 bis Freitag, 10. Jänner 2025, 12 Uhr möglich. Für eine geheime Wahl werden wieder Wahlkabinen vor Zimmer 1110 aufgestellt.

Wenn Sie dieses Service nicht nutzen möchten, so ist es wichtig, dass die zur Briefwahl verwendete Wahlkarte bis spätestens 12. Jänner 2025, 16 Uhr im Neuen Rathaus eingelangt sein muss. Abgabestelle am Wahltag ist ausschließlich Sprengel 506, Neues Rathaus, Bürger*innen Service im Erdgeschoß.

Alle verspätet eingelangten Briefwahlkarten können nicht in die Ergebnisermittlung miteinbezogen werden. 

Wenn Sie im Besitz einer gültigen nicht unterschriebenen und nicht zugeklebten Wahlkarte für die Wahl am 12.1.2025 sind, dann können Sie in jedem Wahllokal während der Wahlzeit Ihre Stimme abgeben. Die Abgabe der Wahlkarte bei der Wahlleitung vor Stimmabgabe ist Pflicht (auch wenn Sie in Ihr zuständiges Wahllokal gehen). Zusätzlich benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B.: Reisepass, Personalausweis, Führerschein,…)

Hinweis: Der elektronische Führerschein am Handy gilt nicht als Nachweis der Identität.

Achtung: Am Wahltag können zur Briefwahl verwendete Wahlkarten nur im Neuen Rathaus im Bürger*innen Service (Wahlsprengel 506) zwischen 7 und 16 Uhr abgegeben werden.

Abgabemöglichkeit bei der Stadtwahlbehörde:

  • Ab Beginn der Ausstellung der Wahlkarten bis Freitag, 10. Jänner 2025 im Postservice Center, Neues Rathaus, Erdgeschoss, Montag bis Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
  • Ab Beginn der Ausstellung der Wahlkarten bis Freitag, 10. Jänner 2025 1. Stock Zimmer 1110, während der Öffnungszeiten:
    • bis 30.12.2024: 
      Montag: 08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
      Dienstag – Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr 
    • 02.01.2025 – 09.01.2025: 
      täglich von 08:00 bis 18:00 Uhr
    • 10.12.2025:
      08:00 – 12:00 Uhr
  • Am Tag vor dem Wahltag, Samstag, 11.1.2025, 8:00 bis 12:00 Uhr, Neues Rathaus, Erdgeschoss, Portierloge
  • Am Wahltag im Sprengel 506, Bürger*innen Service, Neues Rathaus, Erdgeschoss, 7:00 bis 16:00 Uhr. Keine Abgabemöglichkeit in anderen Wahllokalen! 
  • Die zur Briefwahl verwendeten Wahlkarten dürfen auch von Bot*innen abgegeben werden.

An Samstagen (außer am 11.1.2025), Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12.2024 und 31.12.2024 ist eine Abgabe NICHT möglich.
 

Wenn Ihnen der Besuch Ihres zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge einer Einschränkung ihrer Mobilität, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, eines Krankenhausaufenthaltes oder wegen einer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist, so können Sie eine Wahlkarte beantragen.

Die Wahlkarte können Sie nach Erhalt zur Briefwahl verwenden oder Sie können die Wahlkarte am Wahltag vor einer Wahlbehörde zur Stimmabgabe verwenden.

Den Besuch einer Besonderen (Fliegenden) Wahlbehörde müssen Sie ausdrücklich beantragen. Eine Besondere (Fliegende) Wahlbehörde, besucht in ihrer Mobilität eingeschränkte Wahlberechtigte auf Antrag direkt an dem Ort, an dem Sie sich am Wahltag befinden. Dabei ist anzugeben, an welcher Adresse samt Türnummer Sie sich am Wahltag innerhalb der Wahlzeit befinden.  

Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür eine Wahlkarte benötigen und Sie diesen Besuch auch rechtzeitig beantragen müssen. Ein Besuch ist nur innerhalb des Stadtgebietes Linz möglich. Zum Nachweis Ihrer Identität müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis bereithalten. (Näheres finden Sie unter „Informationen zur Wahlkarte“) 

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