Allgemeine Informationen zur Europawahl

Allgemeine Informationen zur Europawahl am 9. Juni 2024 in Linz.

Allgemeine Informationen

Für die Wahlberechtigung sind folgende Voraussetzungen maßgeblich:

  • Spätestens am Wahltag 9. Juni 2024: Vollendung des 16. Lebensjahres
  •  Am Stichtag 26. März 2024:
    • Hauptwohnsitz in Linz und
    • österreichische Staatsbürgerschaft und
    • kein Wahlausschluss und
    • Eintragung in der Wählerevidenz

Auch Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die im Ausland leben, sind wahlberechtigt, wenn sie

  • sich mittels Antrag bis spätestens 25. April 2024 in die Wählerevidenz eintragen (haben) lassen und 
  • spätestens am 9. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollenden und 
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
  • dem Antrag stattgegeben wird.

Nicht-österreichische Unionsbürger*innen mit Hauptwohnsitz in Österreich sind wahlberechtigt, wenn sie

  • am Stichtag, 26. März 2024, ihren Hauptwohnsitz in Linz haben und
  • sich mittels Antrag (bis spätestens 26. März 2024 in der Europa-Wählerevidenz eintragen (haben) lassen (Informationen für nicht-österreichische Unionsbürger*innen - bmi.gv.at) und 
  • spätestens am 09. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollenden und 
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und 
  • dem Antrag stattgegeben wurde.

Nicht-Linzer-Wahlberechtigte können in Linz in einem Wahllokal nur mit einer gültigen Wahlkarte Ihrem Wahlrecht nachkommen.

Auflage des Wähler*nnenverzeichnisses

In der Zeit von Freitag, 19. April bis Donnerstag, 25. April 2024 wird im Neuen Rathaus, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice, 1. Stock, Zimmer 1113 (täglich außer Samstag, Sonn- und Feiertag) das Wähler*innenverzeichnis zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.

Die für die Einsichtnahme festgesetzten Tagesstunden sind:

  • Freitag, 19. April 2024 von 8 bis 12:30 Uhr,
  • Montag, 22. April 2024 von 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 20 Uhr,
  • Dienstag, 23. April 2024 von 8 bis 12:30 Uhr, 
  • Mittwoch, 24. April 2024 von 8 bis 12:30 Uhr,
  • Donnerstag, 25. April 2024 von 8 bis 12:30 Uhr.

Innerhalb des Einsichtszeitraums kann jeder*jede in das Wähler*innenverzeichnis Einsicht nehmen.  Darüber hinaus kann jeder*jede innerhalb des Einsichtszeitraumes im Internet, nachdem man sich mittels qualifizierter elektronischer Signatur identifiziert hat, im Weg der Datenverarbeitung Zentrales Wählerregister (ZeWaeR) überprüfen, ob man in das Wähler*innenverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist. Innerhalb des Einsichtszeitraums kann jede*r Unionsbürger*in unter Angabe des Namens und der Wohnadresse gegen das Wähler*innenverzeichnis schriftlich oder mündlich einen Berichtigungsantrag stellen. Die antragstellende Person kann die Aufnahme eines Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis oder die Streichung einer nicht wahlberechtigten Person aus dem Wähler*innenverzeichnis verlangen.

Die Berichtigungsanträge müssen in der Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice noch vor Ablauf des Einsichtszeitraumes einlangen.

Der Berichtigungsantrag ist, falls er schriftlich eingebracht wird, für jeden Berichtigungsfall gesondert zu stellen. 

Hat der Berichtigungsantrag die Eintragung einer wahlberechtigten Person zum Gegenstand, so sind auch die zur Begründung des Berichtigungsantrages notwendigen Belege, insbesondere ein von der vermeintlich wahlberechtigten Person, soweit es sich nicht um eine*n Staatsbürger*in mit Hauptwohnsitz im Ausland handelt, ausgefülltes Europa-Wähleranlageblatt  anzuschließen. Wird im Berichtigungsantrag die Streichung einer nicht wahlberechtigten Person begehrt, so ist der Grund hierfür anzugeben. Ist ein Berichtigungsantrag von mehreren Antragsteller*innen unterzeichnet, so gilt, wenn kein*e Zustellungsbevollmächtigte*r genannt ist, der*die an erster Stelle Unterzeichnete als zustellungsbevollmächtigt.

Berichtigungsformulare und Wähler*innenanlageblätter werden während der Auflegung des Wähler*innenverzeichnisses bei der oben genannten Behörde ausgegeben.

Wer offensichtlich mutwillig Berichtigungsanträge stellt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 218 Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, zu bestrafen. 

Stichtag für die Europawahl am 09. Juni 2024 ist Dienstag, der 26. März 2024. 

Das bedeutet: Wahlberechtigte sind unter jener Adresse im Wähler*innenverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen, an der sie am Stichtag mit Hauptwohnsitz gemeldet sind/waren - auch wenn sie nach dem Stichtag umgezogen sind - und die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen (u.a. Wahlalter, keine Wahlausschlussgründe) erfüllen. 

Alle Wahllokale sind in Linz am Wahltag, Sonntag, 09. Juni 2024 von 7 bis 16 Uhr geöffnet

Sie können persönlich im zuständigen Wahllokal wählen:

Linz ist in Wahlsprengel eingeteilt. Für jeden Sprengel wurde ein Wahllokal bestimmt. Das für Sie zuständige Wahllokal richtet sich nach Ihrem Wohnsitz

In den Tagen vor der Wahl wird Ihnen die amtliche Wahlinformation zugesendet. Auf dieser Mitteilung ist das für Ihren Wohnsitz zuständige Wahllokal angeführt. Beachten Sie darauf auch die Hinweise über eine mögliche Änderung des bisherigen Wahllokales. Manche Wahllokale stehen für diese Wahl nicht mehr zur Verfügung.

Die Stimmabgabe erfolgt im Wahllokal in der Wahlzelle.

Bitte bringen Sie auf jeden Fall zur Stimmabgabe in ihrem Wahllokal einen amtlichen Lichtbildausweis mit (z.B.: Reisepass, Personalausweis, Führerschein,…). 

Hinweis: Der elektronische Führerschein am Handy gilt nicht als Nachweis der Identität.

Wahllokalsuche

Wollen Sie Ihr Wahllokal jetzt gleich wissen, so können Sie hier mit Ihrer Wohnadresse Ihr Wahllokal suchen.

Geben Sie hier den Namen Ihrer Straße und die Hausnummer ein, drücken Sie dann auf  "Suchen". Bitte beachten Sie, dass auch in der neuen Rechtschreibung das Wort "Straße" mit einem "ß" geschrieben wird. Sobald Sie "Strasse" schreiben, bleibt die Suche erfolglos.

Der Straßenname muss nicht unbedingt ausgeschrieben werden. Zum Beispiel kann statt "Wiener Straße" auch "Wien" angegeben werden und die weitere Auswahl aus der angezeigten Auswahlliste getroffen werden.

Suche nach Wahllokal




Alle Wahllokale in Linz haben einen barrierefreien Zugang. Dabei handelt es sich bei manchen Wahllokalen um einen separaten zusätzlichen barrierefreien Zugang. Sie werden bei diesen Wahllokalen zusätzliche Hinweise finden.

Wenn Sie sich am Wahltag voraussichtlich in einem der Linzer Krankenhäuser aufhalten werden, so haben Sie dort die Möglichkeit, mittels Wahlkarte zu wählen. Beachten Sie, diese rechtzeitig zu beantragen.

Falls Sie gehfähig sind, müssen Sie Ihr Wahlrecht im Wahllokal des Krankenhauses ausüben. Die Wahlbehörde wird Sie, falls Sie nicht gehfähig sein sollten, zum Zweck der Entgegennahme Ihrer Stimme, selbstverständlich auch in Ihrem Zimmer aufsuchen. Dies müssen Sie bei der Stationsleitung bekannt geben.

In folgenden Krankenhäusern werden von der Stadt Linz für Sie besondere Wahlbehörden eingerichtet:  

  • Med Campus III (ehemaliges Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz), Krankenhausstraße 9
  • Diakonissenkrankenhaus, Weißenwolffstraße 15
  • Med Campus IV (ehemalige Landes-Frauen- und Kinderklinik), Krankenhausstraße 26-30
  • Unfallkrankenhaus, Garnisonstraße 7
  • Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Seilerstätte 2
  • Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern, Seilerstätte 4
  • Krankenhaus der Elisabethinen, Fadingerstraße 1
  • Neuromed Campus (ehemaliges Wagner-Jauregg-Krankenhaus), Niedernharter Straße 10 und Wagner-Jauregg-Weg 15 

Wohnen Sie in einem Linzer Seniorenzentrum, so haben Sie dort die Möglichkeit, soweit Sie nicht ohnehin im örtlichen Sprengel des Seniorenzentrums im Wähler*innenverzeichnis eingetragen sind, mittels Wahlkarte an der Wahl teilzunehmen. 

In folgenden Seniorenheimen werden von der Stadt Linz für Sie besondere Wahlbehörden eingerichtet.  

  • Seniorenzentrum Spallerhof, Glimpfingerstraße 12
  • Seniorenzentrum Liebigstraße, Liebigstraße 26
  • Seniorenzentrum Franckviertel, Ing.-Stern-Straße 15-17
  • Seniorenzentrum Kleinmünchen, Dauphinestraße 94
  • Seniorenzentrum Franz Hillinger, Kaarstraße 15-17
  • Seniorenzentrum Dornach-Auhof, Sombartstraße 1-5
  • Seniorenzentrum Neue Heimat, Flötzerweg 95-97
  • Seniorenzentrum Ebelsberg, Sennweg 4
  • Seniorenzentrum Keferfeld/Oed, Meggauerstraße 1-3
  • Seniorenzentrum Pichling, Falterweg 25
  • Seniorenwohnhaus Karl Borromäus, Elisabethstraße 23/Bethlehemstraße 56-58
  • Altenheim Rudigier, Stockhofstraße 2-6
  • Seniorenzentrum "Sonnenhof", Sonnenpromenade 50
  • Seniorenzentrum "Lenaupark", Raimundstraße 23
  • Provinzhaus der Kreuzschwestern, Wurmstraße 2
  • Seniorenwohnheim der Franziskusschwestern, Losensteinerstraße 8
  • Caritas Seniorenwohnhaus St. Anna, Leondinger Straße 22
  • Betreutes Wohnen, Hamerlingstraße 38
  • Betreutes Wohnen, Rudolfstraße 8-12, 8a

Wählen mit der Wahlkarte

Wahlkarten können ab 28. März 2024 online beantragt werden.

Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ohne oder mit ID-Austria

Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte erfordert eine Begründung.

Wenn Sie im Besitz einer gültigen unausgefüllten Wahlkarte für die Wahl am 9. Juni 2024 sind, dann können Sie in jedem Wahllokal während der Wahlzeit Ihre Stimme abgeben. Die Abgabe der Wahlkarte bei der Wahlleitung vor Stimmabgabe ist Pflicht (auch wenn Sie in Ihr zuständiges Wahllokal gehen). Zusätzlich benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B.: Reisepass, Personalausweis, Führerschein,…)

Hinweis: Der elektronische Führerschein am Handy gilt nicht als Nachweis der Identität.

Sollten Sie in einer anderen Gemeinde mit Wahlkarte wählen wollen, so beachten Sie bitte, die jeweilige Wahlzeit, diese ist in vielen Gemeinden unterschiedlich. 

Mit einer gültigen Wahlkarte für die Wahl am 09. Juni 2024 können Sie Ihre Stimme auch mittels Briefwahl abgeben.

Bei persönlicher Beantragung im Neuen Rathaus können Sie gleich vor Ort wählen und die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte abgeben. Für eine geheime Wahl werden wieder Wahlkabinen vor Zimmer 1110 aufgestellt.

Wenn Sie dieses Service nicht nutzen möchten, so ist es wichtig, dass die zur Briefwahl verwendete Wahlkarte bis spätestens 09. Juni 2024, 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde im Neuen Rathaus eingelangt sein muss. Briefwahlkarten können aber auch am Wahltag in einem Wahllokal während der Wahlzeit (in Linz von 7 bis 16 Uhr) oder im Neuen Rathaus bei der Bezirkswahlbehörde in der Zeit von 8 bis 17 Uhr abgegeben werden. 

Alle verspätet eingelangten Briefwahlkarten können nicht in die Ergebnisermittlung miteinbezogen werden. 

Wenn Ihnen der Besuch Ihres zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge einer Einschränkung ihrer Mobilität, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist, und Sie sich an einer privaten Adresse in Linz aufhalten, so können Sie eine Wahlkarte und gleichzeitig den Besuch einer besonderen Wahlbehörde am Wahltag während der Wahlzeit beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür eine Wahlkarte benötigen und Sie diesen Besuch zuhause auch rechtzeitig beantragen müssen. Zum Nachweis Ihrer Identität müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis bereit halten. 

Informationen zur Wahlkarte

Feuerwehr
im Enter_Tainer!

Action im Enter_Tainer!

Die Linzer Berufsfeuerwehr gastiert bis 29. März mit einem spannenden Programm im Enter_Tainer vor dem Alten Rathaus. 

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