Allgemeine Informationen zur Neuwahl des*der Bürgermeister*in
Allgemeine Informationen zur Neuwahl des*der Bürgermeister*in am 12. Jänner 2025.
Bei der Neuwahl des*der Bürgermeister*in sind alle Bürgerinnen und Bürger in Linz wahlberechtigt, die
- spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden,
- die am Stichtag (22.10.2024)
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und
- den Hauptwohnsitz in Linz haben
- und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Das Wähler*innenverzeichnis wird vom 5.11.2024 bis einschließlich 14.11.2024 während der Öffnungszeiten, mit Ausnahme der in diesen Zeitraum fallenden Samstage, Sonn- und Feiertage zur öffentlichen Einsicht im Neuen Rathaus, Pass-, Melde und Wahlservice, Zimmer 1113 aufgelegt.
In das Wähler*innenverzeichnis kann innerhalb der Einsichtsfrist von jeder wahlberechtigten Person zu folgenden Zeiten Einsicht genommen werden:
- Dienstag, 5.11.2024, 7 bis 15 Uhr
- Mittwoch, 6.11.2024, 7 bis 15 Uhr
- Donnerstag, 7.11.2024, 7 bis 15 Uhr
- Freitag, 8.11.2024, 7 bis 15 Uhr
- Montag, 11.11.2024, 7 bis 18 Uhr
- Dienstag, 12.11.2024, 7 bis 15 Uhr
- Mittwoch, 13.11.2024, 7 bis 15 Uhr
- Donnerstag, 14.11.2024, 7 bis 15 Uhr
Berichtigungsanträge können während der Auflagezeiten im Neuen Rathaus, Pass-, Melde- und Wahlservice, Zimmer 1113 eingebracht werden.
Gegen das Wählerverzeichnis kann jede Person, die das aktive Wahlrecht (§ 17 Abs. 1) besitzt oder zu besitzen behauptet, unter Angabe ihres Namens und ihrer Wohnadresse innerhalb der Auflagefrist wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter oder wegen Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich oder nach Maßgabe der vorhandenen technischen Mittel auch im Wege automationsunterstützter Daten-übertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise beim Gemeindeamt bzw. in Städten mit eigenem Statut bei der zur Entgegennahme von Berichtigungsanträgen bezeichneten Dienststelle (§ 19 Abs. 2) einen Berichtigungsantrag unter Anführung der den Berichtigungsantrag begründenden Tatsachen stellen. Die Berichtigungsanträge müssen beim Gemeindeamt bzw. bei der bezeichneten Dienststelle vor Ablauf der Einsichtsfrist einlangen.
Personen, gegen deren Aufnahme in das Wählerverzeichnis ein Berichtigungsantrag gestellt wurde, sind durch die Gemeinde innerhalb von 24 Stunden nach Einlangen des Berichtigungsantrags nachweisbar schriftlich zu verständigen. Der Verständigte kann binnen vier Tagen nach Zustellung beim Gemeindeamt bzw. in Städten mit eigenem Statut bei der gemäß § 19 Abs. 2 bekanntgegebenen Dienststelle Einwendungen zum Berichtigungsantrag vorbringen.
Stellt jemand einen Berichtigungsantrag gegen das Wählerverzeichnis und ist ihm bekannt, dass die vom Berichtigungsantrag betroffene Person im Wählerverzeichnis mehrerer Wahlsprengel aufgenommen ist, oder dass wegen Aufnahme bzw. Nichtaufnahme dieser Person in das Wählerverzeichnis bei einer anderen Behörde, als bei derjenigen, bei der der Berichtigungsantrag gestellt wurde, ein Berichtigungsverfahren läuft, hat er dies im Berichtigungsantrag bekanntzugeben; die zu seiner Begründung notwendigen Belege sind anzuschließen. Das gleiche gilt, wenn jemand in eigener Sache einen Berichtigungsantrag stellt. Die Behörde, bei der der Berichtigungsantrag gestellt wurde, hat mit der anderen Behörde einvernehmlich vorzugehen.
Die Namen der Antragsteller*innen unterliegen dem Amtsgeheimnis. Den Strafgerichten sind sie auf Verlangen bekanntzugeben.
Wer offensichtlich mutwillig Berichtigungsanträge stellt, begeht gemäß § 88 der Oö. Kommunalwahlordnung eine Verwaltungsübertretung, die von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 700 Euro bestraft wird.
Stichtag für die Neuwahl des*der Bürgermeister*in am 12. Jänner 2025 ist Dienstag, der 22. Oktober 2024.
Das bedeutet: Wahlberechtigte sind unter jener Adresse im Wähler*innenverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen, an der sie am Stichtag mit Hauptwohnsitz gemeldet sind/waren - auch wenn sie nach dem Stichtag umgezogen sind - und die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen (u.a. Wahlalter, keine Wahlausschlussgründe) erfüllen.
Wahltag ist Sonntag, 12. Jänner 2025.
Die generelle Wahlzeit ist von 7 bis 16 Uhr.
Ausnahmen gibt es bei den Besonderen Wahlsprengeln in Seniorenheimen und Seniorenzentren:
- 801: Seniorenwohnhaus Karl Borromäus – Wahlzeit 7 bis 13 Uhr
- 802: Seniorenzentrum Franckviertel – Wahlzeit 7 bis 10.45 Uhr
- 803: Seniorenzentrum Glimpfingerstraße – Wahlzeit 7 bis 14 Uhr
- 804: Rudigier Linz – Kreuzschwestern OÖ. und Salzburg – Wahlzeit 7 bis 14 Uhr
- 805: Seniorenzentrum Neue Heimat – Wahlzeit 7 bis 13 Uhr
- 806: Seniorenwohnhaus St. Anna Wahlzeit 7 bis 11 Uhr
- 808 Seniorenzentrum Dornach Auhof – Wahlzeit 7 bis 13 Uhr
- 810: Seniorenzentrum Franz Hillinger – Wahlzeit 7 bis 15 Uhr
- 813: Seniorenheim der Franziskusschwestern – Wahlzeit 7 bis 10.45 Uhr
- 814: Seniorenzentrum Kleinmünchen – Wahlzeit 7 bis 10.45 Uhr
- 815: Sonnenhof Lenaupark – Betreubares Wohnen Lenaupark – Wahlzeit 7 bis 14 Uhr
- 816: Seniorenzentrum Liebigstraße – Wahlzeit 12:15 bis 16 Uhr
- 817: Sonnenhof Freinberg – Wahlzeit 12 bis 16 Uhr
- 818: Seniorenzentrum Keferfeld-Oed – Wahlzeit 12:15 bis 16 Uhr
- 819: Seniorenzentrum Pichling – Wahlzeit 12:15 bis 16 Uhr
Bitte beachten Sie die persönliche Wahlbenachrichtigung, die jede Linzerin und jeder Linzer vor der Wahl erhält. Auf jeder dieser Mitteilungen ist das für Ihren Wohnsitz zuständige Wahllokal angeführt.
Sie können außer in Ihrem zuständigen Wahllokal aber auch in jedem anderen Wahllokal in Linz wählen, wenn Sie sich eine Wahlkarte ausstellen lassen. Mit einer Wahlkarte können Sie Ihre Stimme auch mittels Briefwahl abgeben, sobald Ihnen diese ausgestellt wurde, sie müssen nicht bis zum 12.1.2025 warten.
Wählen im Krankenhaus ist nur auf Antrag möglich!
Wenn Sie sich voraussichtlich am Wahltag in einem Linzer Krankenhaus aufhalten, dann können Sie mit einer unbenutzten Wahlkarte auf Antrag vor der Fliegenden Wahlbehörde Ihre Stimme abgeben, oder auch schon davor mittels Briefwahl wählen.
Der Besuch der Fliegenden Wahlbehörde muss ausdrücklich beantragt werden, dabei ist auch anzugeben, wo genau Sie sich im Krankenhaus befinden (Abteilung, Stock, Nummer des Zimmers).
Folgende Krankenhäusern werden von der Fliegenden Wahlbehörde auf Antrag besucht:
- Med Campus III (ehemaliges Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz), Krankenhausstraße 9
- Diakonissenkrankenhaus, Weißenwolffstraße 15
- Med Campus IV (ehemalige Landes-Frauen- und Kinderklinik), Krankenhausstraße 26-30
- Unfallkrankenhaus, Garnisonstraße 7
- Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Seilerstätte 2
- Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern, Seilerstätte 4
- Krankenhaus der Elisabethinen, Fadingerstraße 1
- Neuromed Campus (ehemaliges Wagner-Jauregg-Krankenhaus), Niedernharter Straße 10 und Wagner-Jauregg-Weg 15
Für die Linzer Seniorenheime und Seniorenzentren wurden besondere Wahlsprengel eingerichtet. Wenn Sie dort am Stichtag (22. Oktober 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, dann sind Sie automatisch im Wähler*innenverzeichnis des Sprengels eingetragen, wenn Sie später zugezogen sind, dann benötigen Sie eine Wahlkarte.
Gehfähige Bewohner*innen haben die Möglichkeit im vor Ort eingerichteten Wahllokal zu bestimmten Zeiten persönlich Ihre Stimme abzugeben. Nicht gehfähige Bewohner*innen können von der Wahlbehörde auch in den Liegeräumen aufgesucht werden. Bitte melden Sie das bei Ihrer Stationsleitung.
In folgenden Seniorenheimen wurden von der Stadt Linz für Sie besondere Wahlsprengel eingerichtet.
- Seniorenzentrum Spallerhof, Glimpfingerstraße 12
- Seniorenzentrum Liebigstraße, Liebigstraße 26
- Seniorenzentrum Franckviertel, Ing.-Stern-Straße 15-17
- Seniorenzentrum Kleinmünchen, Dauphinestraße 94
- Seniorenzentrum Franz Hillinger, Kaarstraße 15-17
- Seniorenzentrum Dornach-Auhof, Sombartstraße 1-5
- Seniorenzentrum Neue Heimat, Flötzerweg 95-97
- Seniorenzentrum Keferfeld/Oed, Meggauerstraße 1-3
- Seniorenzentrum Pichling, Falterweg 25
- Seniorenwohnhaus Karl Borromäus, Elisabethstraße 23/Bethlehemstraße 56-58
- Rudigier Linz, Stockhofstraße 2-6
- Seniorenzentrum "Sonnenhof", Sonnenpromenade 50
- Seniorenzentrum "Lenaupark", Raimundstraße 23
- Kreuzschwestern Oberösterreich und Salzburg, Wurmstraße 2
- Seniorenwohnheim der Franziskusschwestern, Losensteinerstraße 8
- Seniorenwohnhaus St. Anna, Leondinger Straße 22
- Betreutes Wohnen, Hamerlingstraße 38
- Betreutes Wohnen, Rudolfstraße 8-12, 8a
Wählen mit der Wahlkarte
Wahlkarten können von Donnerstag, 24. Oktober 2024, 8 Uhr bis einschließlich Mittwoch, 8. Jänner 2025 online beantragt werden.
Mit dem Versand kann erst nach Erhalt der Stimmzettel ab ca. Mitte Dezember begonnen werden.
Die Wahlkarten werden ausschließlich eingeschrieben versendet.
Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ohne oder mit ID-Austria
Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte erfordert eine Begründung.
- Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte
- Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte für Personen mit eingeschränkter Mobilität
Mit einer gültigen Wahlkarte für die Wahl am 12. Jänner 2025 können Sie Ihre Stimme auch mittels Briefwahl abgeben.
Bei persönlicher Beantragung im Neuen Rathaus können Sie gleich vor Ort wählen und die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte abgeben. Für eine geheime Wahl werden wieder Wahlkabinen vor Zimmer 1110 aufgestellt.
Wenn Sie dieses Service nicht nutzen möchten, so ist es wichtig, dass die zur Briefwahl verwendete Wahlkarte bis spätestens 12. Jänner 2025, 16 Uhr im Neuen Rathaus eingelangt sein muss. Abgabestelle am Wahltag ist ausschließlich Sprengel 506, Neues Rathaus, Bürger*innen Service im Erdgeschoß.
Alle verspätet eingelangten Briefwahlkarten können nicht in die Ergebnisermittlung miteinbezogen werden.
Wenn Sie im Besitz einer gültigen nicht unterschriebenen und nicht zugeklebten Wahlkarte für die Wahl am 12.1.2025 sind, dann können Sie in jedem Wahllokal während der Wahlzeit Ihre Stimme abgeben. Die Abgabe der Wahlkarte bei der Wahlleitung vor Stimmabgabe ist Pflicht (auch wenn Sie in Ihr zuständiges Wahllokal gehen). Zusätzlich benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B.: Reisepass, Personalausweis, Führerschein,…)
Hinweis: Der elektronische Führerschein am Handy gilt nicht als Nachweis der Identität.
Achtung: Am Wahltag können zur Briefwahl verwendete Wahlkarten (unterschrieben und/oder zugeklebt) nur im Neuen Rathaus im Bürger*innen Servce zwischen 7 und 16 Uhr abgegeben werden.
- Ab Beginn der Wahlkartenausstellung bis 10. Jänner 2025, 12 Uhr, Zimmer 1110, Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, nur am Freitag, 10.1.2025 bis 12 Uhr (gesetzliche Vorgabe).
- Ab Beginn der Ausstellung zusätzlich im Postservice Center, Neues Rathaus, Erdgeschoss, Montag bis Freitag 8 bis 15 Uhr
- Am Tag vor dem Wahltag, Samstag, 11.1.2025, Neues Rathaus, Erdgeschoss, Portierloge
- Am Wahltag im Sprengel 506, Bürger*innen Service, Neues Rathaus Erdgeschoss, 7 bis 16 Uhr
- Die zur Briefwahl verwendeten Wahlkarten dürfen auch von Bot*innen abgegeben werden.
An Samstagen (außer am 11.1.2025), Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12.2024 und 31.12.2024 ist eine Abgabe NICHT möglich.
Wenn Ihnen der Besuch Ihres zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge einer Einschränkung ihrer Mobilität, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, eines Krankenhausaufenthaltes oder wegen einer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist, so können Sie eine Wahlkarte und gleichzeitig den Besuch einer besonderen Wahlbehörde am Wahltag während der Wahlzeit beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür eine Wahlkarte benötigen und Sie diesen Besuch auch rechtzeitig beantragen müssen. Zum Nachweis Ihrer Identität müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis bereit halten.
Informationen zur Wahlkarte