Allgemeine Informationen zur Nationalratswahl

Allgemeine Informationen zur Nationalratswahl am 29. September in Linz.

Allgemeine Informationen

Für die Wahlberechtigung in Linz sind folgende Voraussetzungen maßgeblich:

  • Spätestens am Wahltag 29. September 2024: Vollendung des 16. Lebensjahres
  •  Am Stichtag 9. Juli 2024:
    • Hauptwohnsitz in Linz und
    • österreichische Staatsbürgerschaft und
    • kein Wahlausschluss

Auch Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die im Ausland leben, sind wahlberechtigt, wenn sie

  • sich mittels Antrag bis spätestens 8. August 2024 in die Wählerevidenz eintragen (haben) lassen und 
  • spätestens am 29. September 2024 das 16. Lebensjahr vollenden und 
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
  • dem Antrag stattgegeben wird.

Nicht-Linzer-Wahlberechtigte können in Linz in einem Wahllokal nur mit einer gültigen Wahlkarte Ihrem Wahlrecht nachkommen.

Auflage des Wähler*innenverzeichnisses

In der Zeit von Freitag, 2. August bis Donnerstag, 8, August 2024 wird im Neuen Rathaus, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice, 1. Stock, Zimmer 1113 (täglich außer Samstag, Sonn- und Feiertag) das Wähler*innenverzeichnis zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.

Die für die Einsichtnahme festgesetzten Tagesstunden sind:

  • Freitag, 2. August 2024 von 8 bis 12:30 Uhr,
  • Montag, 5. August 2024 von 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 19 Uhr,
  • Dienstag, 6. August 2024 von 8 bis 12:30 Uhr, 
  • Mittwoch, 7. August 2024 von 8 bis 12:30 Uhr,
  • Donnerstag, 8. August 2024 von 8 bis 12:30 Uhr.

Innerhalb des Einsichtszeitraums kann jeder*jede in das Wähler*innenverzeichnis Einsicht nehmen. Darüber hinaus kann jeder*jede innerhalb des Einsichtszeitraumes im Internet, nachdem er*sie sich mittels qualifizierter elektronischer Signatur identifiziert hat, im Weg der Datenverarbeitung ZeWaeR überprüfen, ob er*sie in das Wähler*innenverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist. 

Innerhalb des Einsichtszeitraums kann jeder*jede Staatsbürger*in unter Angabe seines*ihres Namens und der Wohnadresse gegen das Wähler*innenverzeichnis im Pass-, Melde- und Wahlservice schriftlich oder mündlich Berichtigungsanträge stellen. Der*Die Antragsteller*in kann die Aufnahme einer wahlberechtigten Person in das Wähler*innenverzeichnis oder die Streichung einer nicht wahlberechtigten Person aus dem Wähler*innenverzeichnis begehren. 

Die Berichtigungsanträge müssen im Pass-, Melde- und Wahlservice, bei der sie einzubringen sind, noch vor Ablauf des Einsichtszeitraums einlangen.

Der Berichtigungsantrag ist, falls er schriftlich eingebracht wird, für jeden Berichtigungsfall gesondert zu stellen. Hat der Berichtigungsantrag die Aufnahme einer wahlberechtigten Person zum Gegenstand, so sind auch die zur Begründung des Berichtigungsantrages notwendigen Belege, insbesondere ein von der vermeintlich wahlberechtigten Person, soweit es sich nicht um eine*n im Ausland lebende*n Staatsbürger*in handelt, ausgefülltes Wähleranlageblatt anzuschließen. Wird im Berichtigungsantrag die Streichung einer nicht wahlberechtigten Person begehrt, so ist der Grund hierfür anzugeben. Alle Berichtigungsanträge, auch mangelhaft belegte, sind von den hierzu berufenen Stellen entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Ist ein Berichtigungsantrag von mehreren Antragsteller*innen unterzeichnet, so gilt, wenn keine zustellungsbevollmächtigte Person genannt ist, der*die an erster Stelle Unterzeichnete als zustellungsbevollmächtigt.

Wer offensichtlich mutwillig Berichtigungsanträge stellt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 218 Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu bestrafen.

Stichtag für die Nationalratswahl am 29. September 2024 ist Dienstag, der 9. Juli 2024. 

Das bedeutet: Wahlberechtigte sind unter jener Adresse im Wähler*innenverzeichnis als wahlberechtigt eingetragen, an der sie am Stichtag mit Hauptwohnsitz gemeldet sind/waren - auch wenn sie nach dem Stichtag umgezogen sind - und die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen (u.a. Wahlalter, keine Wahlausschlussgründe) erfüllen. 

Sie können persönlich im zuständigen Wahllokal wählen:

Linz ist in Wahlsprengel eingeteilt. Für jeden Sprengel wurde ein Wahllokal bestimmt. Das für Sie zuständige Wahllokal richtet sich nach Ihrem Wohnsitz

In den Tagen vor der Wahl wird Ihnen die amtliche Wahlinformation zugesendet. Auf dieser Mitteilung ist das für Ihren Wohnsitz zuständige Wahllokal angeführt. Manche Wahllokale stehen für diese Wahl nicht mehr zur Verfügung, daher kann es bei manchen Wahlberechtigten eine Änderung beim Wahllokal geben.

Die Stimmabgabe erfolgt im Wahllokal in der Wahlzelle.

Bitte bringen Sie auf jeden Fall zur Stimmabgabe in ihrem Wahllokal einen amtlichen Lichtbildausweis mit (z.B.: Reisepass, Personalausweis, Führerschein,…). 

Hinweis: Der elektronische Führerschein am Handy gilt nicht als Nachweis der Identität.

Suche nach Wahllokal




Alle Wahllokale in Linz haben einen barrierefreien Zugang. Dabei handelt es sich bei manchen Wahllokalen um einen separaten zusätzlichen barrierefreien Zugang. Sie werden bei diesen Wahllokalen zusätzliche Hinweise finden.

Wenn Sie sich am Wahltag voraussichtlich in einem der Linzer Krankenhäuser aufhalten werden, so haben Sie dort die Möglichkeit, mittels Wahlkarte zu wählen. Beantragen Sie die Wahlkarte und den Besuch einer Fliegenden Wahlkommission rechtzeitig. Geben Sie dabei genau an, auf welcher Station und in welchem Zimmer Sie aufhältig sind.

Die Wahlbehörde wird Sie zum Zweck der Entgegennahme Ihrer Stimme in Ihrem Zimmer aufsuchen. Dies müssen Sie bei der Stationsleitung bekannt geben.

Folgende Krankenhäusern werden von der Fliegenden Wahlbehörde auf Antrag besucht:  

  • Med Campus III (ehemaliges Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz), Krankenhausstraße 9
  • Diakonissenkrankenhaus, Weißenwolffstraße 15
  • Med Campus IV (ehemalige Landes-Frauen- und Kinderklinik), Krankenhausstraße 26-30
  • Unfallkrankenhaus, Garnisonstraße 7
  • Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Seilerstätte 2
  • Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern, Seilerstätte 4
  • Krankenhaus der Elisabethinen, Fadingerstraße 1
  • Neuromed Campus (ehemaliges Wagner-Jauregg-Krankenhaus), Niedernharter Straße 10 und Wagner-Jauregg-Weg 15 

Für die Linzer Seniorenheime und Seniorenzentren wurden besondere Wahlsprengel eingerichtet. Wenn Sie dort am Stichtag (9. Juli 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, dann sind Sie automatisch im Wähler*innenverzeichnis  des Sprengels eingetragen, wenn Sie später zugezogen sind, dann benötigen Sie eine Wahlkarte.

Gehfähige Bewohner*innen haben die Möglichkeit im vor Ort eingerichteten Wahllokal zu bestimmten Zeiten persönlich Ihre Stimme abzugeben. Nicht gehfähige Bewohner*innen können von der Wahlbehörde auch in den Liegeräumen aufgesucht werden. Bitte melden Sie das bei Ihrer Stationsleitung.

In folgenden Seniorenheimen wurden von der Stadt Linz für Sie besondere Wahlsprengel eingerichtet.  

  • Seniorenzentrum Spallerhof, Glimpfingerstraße 12
  • Seniorenzentrum Liebigstraße, Liebigstraße 26
  • Seniorenzentrum Franckviertel, Ing.-Stern-Straße 15-17
  • Seniorenzentrum Kleinmünchen, Dauphinestraße 94
  • Seniorenzentrum Franz Hillinger, Kaarstraße 15-17
  • Seniorenzentrum Dornach-Auhof, Sombartstraße 1-5
  • Seniorenzentrum Neue Heimat, Flötzerweg 95-97
  • Seniorenzentrum Ebelsberg, Sennweg 4
  • Seniorenzentrum Keferfeld/Oed, Meggauerstraße 1-3
  • Seniorenzentrum Pichling, Falterweg 25
  • Seniorenwohnhaus Karl Borromäus, Elisabethstraße 23/Bethlehemstraße 56-58
  • Altenheim Rudigier, Stockhofstraße 2-6
  • Seniorenzentrum "Sonnenhof", Sonnenpromenade 50
  • Seniorenzentrum "Lenaupark", Raimundstraße 23
  • Provinzhaus der Kreuzschwestern, Wurmstraße 2
  • Seniorenwohnheim der Franziskusschwestern, Losensteinerstraße 8
  • Caritas Seniorenwohnhaus St. Anna, Leondinger Straße 22
  • Betreutes Wohnen, Hamerlingstraße 38
  • Betreutes Wohnen, Rudolfstraße 8-12, 8a

Wählen mit der Wahlkarte

Wahlkarten können ab Donnerstag, 11. Juli 2024, 8 Uhr bis einschließlich Mittwoch, 25. September 2024 online beantragt werden.

Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ohne oder mit ID-Austria

Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte erfordert eine Begründung.

Wenn Sie im Besitz einer gültigen nicht unterschriebenen und/oder nicht zugeklebten Wahlkarte für die Wahl am 29.9.2024 sind, dann können Sie in jedem Wahllokal während der Wahlzeit Ihre Stimme abgeben. Die Abgabe der Wahlkarte bei der Wahlleitung vor Stimmabgabe ist Pflicht (auch wenn Sie in Ihr zuständiges Wahllokal gehen). Zusätzlich benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B.: Reisepass, Personalausweis, Führerschein,…)

Hinweis: Der elektronische Führerschein am Handy gilt nicht als Nachweis der Identität.

Sollten Sie in einer anderen Gemeinde mit Wahlkarte wählen wollen, so beachten Sie bitte, die jeweilige Wahlzeit, diese ist in vielen Gemeinden unterschiedlich. 

Mit einer gültigen Wahlkarte für die Wahl am 29. September 2024 können Sie Ihre Stimme auch mittels Briefwahl abgeben.

Bei persönlicher Beantragung im Neuen Rathaus können Sie gleich vor Ort wählen und die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte abgeben. Für eine geheime Wahl werden wieder Wahlkabinen vor Zimmer 1110 aufgestellt.

Wenn Sie dieses Service nicht nutzen möchten, so ist es wichtig, dass die zur Briefwahl verwendete Wahlkarte bis spätestens 29. September 2024, 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde im Neuen Rathaus eingelangt sein muss. Briefwahlkarten können aber auch am Wahltag in einem Wahllokal während der Wahlzeit (in Linz von 7 bis 16 Uhr) oder im Neuen Rathaus bei der Bezirkswahlbehörde in der Zeit von 8 bis 17 Uhr abgegeben werden. 

Alle verspätet eingelangten Briefwahlkarten können nicht in die Ergebnisermittlung miteinbezogen werden. 

Wenn Ihnen der Besuch Ihres zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge einer Einschränkung ihrer Mobilität, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, eines Krankenhausaufenthaltes oder wegen einer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist, so können Sie eine Wahlkarte und gleichzeitig den Besuch einer besonderen Wahlbehörde am Wahltag während der Wahlzeit beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür eine Wahlkarte benötigen und Sie diesen Besuch auch rechtzeitig beantragen müssen. Zum Nachweis Ihrer Identität müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis bereit halten. 

Informationen zur Wahlkarte

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Das neu entwickelte City-Dashboard bietet Daten zu den Themen Stadtleben und Wirtschaft, Klima und Umwelt sowie Mobilität in der Stadt Linz.

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