Europäischer Stabilitäts- und Wachstumspakt bzw. Österreichischer Stabilitätspakt
Erläuterungen zum Voranschlag 2024 und 2025
Durch den Beitritt zur Europäischen Union hat sich Österreich als Mitgliedsstaat verpflichtet, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden. Diese Bestimmung wurde durch den „Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt" (ESWP) weiter verschärft. Konkret ist geregelt, dass die Staaten die Höhe ihres jährlichen Haushaltsdefizits auf 3% ihres Bruttoinlandsproduktes (BIP) und ihren öffentlichen Schuldenstand auf 60% ihres Bruttoinlandsproduktes begrenzen müssen (Maastricht-Kriterien).
Im Jahr 2012 wurde ein neuer Österreichischer Stabilitätspakt 2012 beschlossen, welcher unbefristet gelten wird.
Hintergrund für den Stabilitätspakt ist die Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union, gesamtstaatlich ausgeglichene oder beinahe ausgeglichene Budgets zu erzielen.
Bund, Länder und Gemeinden haben für die Jahre 2012 bis 2016 maximale Defizitquoten für den Bund und die Länder und jeweils länderweise ausgeglichene Haushaltsergebnisse der Gemeinden vereinbart. Ab dem Jahr 2017 sind die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden über den Konjunkturzyklus grundsätzlich auszugleichen oder haben im Überschuss zu sein.
Ab dem Haushaltsjahr 2020 wurde aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukraine-Konflikts der Euro-Stabilitätspakt und in weiterer Folge der Österreichische Stabilitätspakt ausgesetzt. Auf europäischer Ebene war geplant, einen reformierten Euro-Stabiliätspakt ab dem Jahr 2024 (stufenweise) in Kraft treten zu lassen; die Verhandlungen der Mitgliedsstaaten darüber sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beendet. Sollte bis zum Jahresende keine Einigung erzielt werden, würden nach derzeit gültigen Rahmenbedingungen die "alten" Regelen wieder in Kraft treten.