Erläuterungen zum Voranschlag 2024 und 2025
Vielen Dank für Ihr Interesse am Voranschlag 2024 und 2025 der Stadt Linz. Um Ihnen die Lektüre des Zahlenwerks zu erleichtern, haben wir Kernpunkte des Budgets und wichtige Fachbegriffe erläutert und für beide Voranschläge jeweils eine Infografik erstellt.
Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushaltsmäßigen Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen (Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen).
Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen im Finanzierungshaushalt durch die Verwaltung.
Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Die Verwendung des Begriffes "Voranschlag" dient nicht nur der Einheitlichkeit der Bezeichnung, sondern drückt auch das Prinzip "Vorherigkeit" aus.
Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV").
Die Gemeinden sind aufgrund ihrer rechtlichen Vorgaben verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung, für jedes Jahr einen Voranschlag aufzustellen. Für 2024 und 2025 wurde ein Doppelbudget erstellt.
Gesamthaushalt
Der Haushalt der Stadt Linz besteht aus dem Finanzierungs- und dem Ergebnishaushalt. Während im Finanzierungshaushalt die zahlungsflussorientierte Darstellung im Vordergrund steht, werden im Ergebnishaushalt auch nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge periodengerecht abgegrenzt dargestellt.
Operative Gebarung
Die operative Gebarung des Finanzierungshaushalts setzt sich aus den Einzahlungen und den Auszahlungen des operativen Geschäfts während eines Haushaltsjahres zusammen.
Details zur Operativen Gebarung
Investitionen
Seitens der Stadt Linz werden im Rechnungsjahr 2024 90,58 Mio. € und im Jahr 2025 73,54 Mio. € für investive Vorhaben zur Verfügung gestellt und damit die Lebensqualität der Linzer Bürgerinnen und Bürger weiter optimiert.
Stabilitätspakt
Der Stabilitätspakt regelt die innerstaatliche Haushaltskoordinierung, die mittelfristige Orientierung der Haushalte und die Aufteilung von Defizitquoten und Sanktionslasten.
Glossar - Erklärung der wichtigsten Begriffe
Voranschlag 2024 - Einzahlungen der operativen Gebarung
Voranschlag 2024 - Auszahlungen der operativen Gebarung
Voranschlag 2024 - Einzahlungen der operativen Gebarung nach Sachbereichen
Voranschlag 2024 - Auszahlungen der operativen Gebarung nach Sachbereichen
Voranschlag 2025 - Einzahlungen der operativen Gebarung
Voranschlag 2025 - Auszahlungen der operativen Gebarung
Voranschlag 2025 - Einzahlungen der operativen Gebarung nach Sachbereichen
Voranschlag 2025 - Auszahlungen der operativen Gebarung nach Sachbereichen