Glossar
Zum 1. Jänner 2020 stellte die Stadt Linz auf Grund der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) ihre Buchführung von der Kameralistik auf ein Drei-Komponenten-Rechnungswesen – bestehend aus einem integrierten Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt – um. Deshalb haben sich auch Fachbegriffe geändert und das Glossar wurde entsprechend aufgeteilt.
Glossar für Rechenwerke ab 2020
A
Aufwand
Ein Aufwand ist ein Werteinsatz, der unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung ist. Aufwendungen sowie Erträge werden periodengerecht abgegrenzt im Ergebnishaushalt bzw. Ergebnisrechnung dargestellt.
Auszahlung
Eine Auszahlung ist der Abfluss an liquide Mitteln in einem Finanzjahr (Kalenderjahr). Auszahlungen sowie Einzahlungen werden im Finanzierungshaushalt bzw. Finanzierungsrechnung dargestellt.
B
Bruttoinlandsprodukt (BIP)
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) gibt den Gesamtwert aller Güter (Waren und Dienstleistungen) an, die innerhalb eines Jahres innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft hergestellt wurden und dem Endverbrauch dienen.
D
Defizitquote
Verhältnis von staatlichem Defizit (d.h. aller öffentlichen Haushalte) zum Bruttoinlandsprodukt (BIP). Für EU-Mitglieder sieht der EG-Vertrag vor, dass die Defizitquote die 3 Prozentgrenze nicht überschreitet und mittelfristig auf Null zurückgeführt wird.
E
Einzahlung
Eine Einzahlung ist der Zufluss an liquiden Mitteln (Kassa, Bank,…) in einem Finanzjahr (Kalenderjahr). Einzahlungen sowie Auszahlungen werden im Finanzierungshaushalt bzw. Finanzierungsrechnung dargestellt.
Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung umfasst die periodengerecht abgegrenzten Aufwendungen und Erträge. Sie besteht aus den Erträgen aus der operativen Verwaltungstätigkeit, Erträgen aus Transfers und Finanzerträgen einerseits sowie dem Personalaufwand, Sachaufwand, Transferaufwand und Finanzaufwand andererseits. Im Gegensatz zur Finanzierungsrechnung sind auch nicht finanzierungswirksame Aufwendungen, wie Dotierung von Rückstellungen und Abschreibungen und Erträge wie Auflösungen von Rückstellungen, Wertaufholungen und Investzuschüsse, erfasst. Das Nettoergebnis aus der Ergebnisrechnung fließt in die Vermögensrechnung ein.
Ertrag
Ein Ertrag ist ein Wertzuwachs, der unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung ist. Erträge sowie Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt im Ergebnishaushalt bzw. Ergebnisrechnung dargestellt.
Ertragsanteile
Die Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden durch das jeweilige Finanzausgleichsgesetz geregelt.
F
Finanzausgleich
Der Finanzausgleich in Österreich regelt die Aufteilung der Finanzmittel des Staates (insbesondere aus Steuern und Abgaben) auf die einzelnen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden).
Finanzierungsrechnung
In der Finanzierungsrechnung werden alle Einzahlungen und Auszahlungen erfasst, der Fokus richtet sich auf den tatsächlichen Mittelzufluss bzw. Mittelabfluss. Die Finanzierungsrechnung setzt sich aus dem Geldfluss der operativen Gebarung, dem Geldfluss der investiven Gebarung, dem Geldfluss der Finanzierungstätigkeit und dem Geldfluss aus der nicht voranschlagswirksamen Gebarung zusammen. Der Gesamtsaldo fließt als Liquiditätssaldo in die Vermögensrechnung ein.
Finanzierungssaldo
Der Finanzierungssaldo des Staates errechnet sich aus den Einnahmen abzüglich der Ausgaben des Staates (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen). Sind die Ausgaben in einer Periode (Rechnungsjahr) höher als die Einnahmen, so ist der Finanzierungssaldo negativ (Defizit). Bei einem positiven Finanzierungssaldo spricht man dagegen von einem Überschuss.
G
Gesamthaushalt
Der Haushalt der Stadt Linz besteht aus dem Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögenshaushalt. Während im Finanzierungshaushalt die zahlungsflussorientierte Darstellung im Vordergrund steht, werden im Ergebnishaushalt auch nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge periodengerecht abgegrenzt dargestellt. Im Vermögenshaushalt wird das Vermögen dem Kapital gegenübergestellt.
H
Haushaltsvolumen
Als Haushaltsvolumen bezeichnet man den Gesamtbetrag der im Finanzhaushalt veranschlagten bzw. verrechneten Einnahmen bzw. Ausgaben für das jeweilige Haushaltsjahr.
I
Investive Gebarung
Die investive Gebarung des Finanzierungshaushalts setzt sich aus den Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, Ein- und Auszahlungen von Darlehen sowie gewährten Vorschüssen sowie Ein- und Auszahlungen aus Kapitaltransfers zusammen.
K
Kurzfristige Fremdmittel
Als kurzfristige Fremdmittel sind alle Fremdmittel mit einer Fälligkeit von bis zu einem Jahr auszuweisen. Kurzfristige Fremdmittel sind zumindest kurzfristige Finanzschulden, kurzfristige Verbindlichkeiten und kurzfristige Rückstellungen.
L
Landestransfers
Zahlungen an das Land Oberösterreich, unter anderem für den Gesundheits-, Sozial- sowie Kultur- und Finanzbereich. Darunter zu subsumieren sind insbesondere der Krankenanstalten-Sprengelbeitrag, die Sozialtransfers und die Landesumlage.
Langfristige Fremdmittel
Als langfristige Fremdmittel sind alle Fremdmittel mit einer Fälligkeit von über einem Jahr auszuweisen. Langfristige Fremdmittel sind zumindest in langfristige Finanzschulden, langfristige Verbindlichkeiten und langfristige Rückstellungen zu untergliedern.
M
Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen
Mit der Implementierung des neuen Rechnungswesens werden Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen (MVAG) eingeführt, welche die korrekte Zuordnung der Geschäftsfälle zu den jeweiligen Rechnungen (Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung) gewährleisten soll. Der Begriff „Mittelverwendungen“ wird in der VRV 2015 für Aufwendungen bzw. Auszahlungen gebraucht, Erträge und Einzahlungen werden als „Mittelaufbringungen“ bezeichnet. Ein Konto wird zumindest einem MVAG-Code zugeordnet, um darüber zu entscheiden, in welchem Haushalt der gebuchte Betrag aufscheint
N
Nettovermögen
Das Nettovermögen setzt sich aus dem Saldo der Eröffnungsbilanz, dem kumulierten Nettoergebnis, den Haushaltsrücklagen, den Neubewertungsrücklagen und den Fremdwährungsumrechnungsrücklagen zusammen.
Nicht-voranschlagwirksame Gebarung
Die nicht VA-wirksame Gebarung des Finanzierungshaushaltes setzt sich aus den Ein- und Auszahlungen nicht voranschlagwirksamer Forderungen und Verbindlichkeiten einerseits sowie den Einzahlungen aus der Aufnahme und den Auszahlungen zur Tilgung von zur Kassenstärkung eingegangenen Geldverbindlichkeiten (Barvorlagen) andererseits zusammen.
O
Operative Gebarung
Die operative Gebarung des Finanzierungshaushalts setzt sich aus den Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit, Einzahlungen aus Transfers und Einzahlungen aus Finanzerträgen, sowie Auszahlungen aus Personalaufwand, aus Sachaufwand, aus Transfers und aus Finanzaufwand zusammen.
S
Sozialhilfe in Alten- und Pflegeeinrichtungen
Betreuungsleistungen für die Bewohner*innen der städtischen und privaten Senior*innenzentren in Linz.
Stabilitätspakt
Der Stabilitätspakt regelt die innerstaatliche Haushaltskoordinierung, die mittelfristige Orientierung der Haushalte und die Aufteilung von Defizitquoten und Sanktionslasten.
T
Transferzahlungen
Transfers dienen in erster Linie der Einkommens- und Vermögensumverteilung und sind Leistungen, denen keine unmittelbare Gegenleistung gegenübersteht, wie Finanzzuweisungen, Zuschüsse, Subventionen und sonstige Zuwendungen. Gegenstand von Transfers können nur Geldleistungen sein.
V
Vermögensrechnung
Die Vermögensrechnung umfasst das langfristige und kurzfristige Vermögen auf der Aktivseite und das Nettovermögen und die Fremdmittel auf der Passivseite. Der Saldo aus der Finanzierungsrechnung und das Nettoergebnis aus der Ergebnisrechnung fließen jeweils in die Vermögensrechnung mit ein.
VRV 2015
Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) ist die rechtliche Grundlage für die Form und Gliederung des Voranschlags bzw. des Rechnungsabschlusses. Kernstück der VRV 2015 ist die Einführung eines integrierten Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalts. Dieser Paradigmenwechsel, von der bisherigen üblichen Praxis der Kameralistik zu einer doppelten Buchhaltung, erforderte die Erstellung der Rechenwerke nach den Prinzipien der neuen VRV und führte neben inhaltlichen Anpassungen auch zu formellen Änderungen von Struktur und Gliederung. Ziel dieser neuen Verordnung ist es, eine getreue, vollständige und einheitliche Darstellung der Finanz-, Ergebnis- und Vermögenslage öffentlicher Gebietskörperschaften zu erhalten. Die Grundsätze der Transparenz, Effizienz und Vergleichbarkeit sollen damit gewährleistet werden.
Glossar für Rechenwerke bis einschließlich dem Jahr 2019
Dieses Glossar enthält Fachbegriffe, die nur in den Rechenwerken bis einschließlich dem Jahr 2019 vorkommen.
A
Außerordentliche Einnahmen
Außerordentliche Einnahmen sind insbesondere Einnahmen aus Darlehensaufnahmen, Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögen und Rücklagenentnahmen für außerordentliche Zwecke.
Außerordentlicher Haushalt (ao.H.)
Außerordentliche Ausgaben sind solche, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten (z.B. große einmalige Projekte wie die Umfahrung Ebelsberg, der Hochwasserschutzdamm, etc). Die Darstellung als außerordentliche Ausgaben ist jedoch nur insoweit zulässig, als sie ganz oder teilweise durch außerordentliche (zweckgebundene) Einnahmen bedeckt werden können (Einzeldeckungsprinzip).
G
Gesamthaushalt bis 2019
Der Gesamthaushalt setzt sich jeweils aus den Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushaltes bzw. des außerordentlichen Haushaltes zusammen.
Geschlossene Sozialhilfe
Betreuungsleistungen für die Bewohner*innen der städtischen Linzer- und privaten Senior*innenzentren.
K
Kernhaushalt
Als Kernhaushalt bezeichnet man die Kernverwaltung einer öffentlichen Gebietskörperschaft ohne ausgegliederte Einheiten.
L
Laufende Gebarung
Die laufende Gebarung setzt sich aus den Einnahmen und den Ausgaben aus dem operativen Geschäft während eines Jahres zusammen.
O
Ordentliche Ausgaben
Ordentliche Ausgaben sind die durch ordentliche Einnahmen gedeckte und daher im ordentlichen Haushalt veranschlagte bzw. verrechnete Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Ausgaben für Personal, die Verwaltungs- und Betriebsausgaben sowie die Ausgaben für Zinsen und Tilgungen aus Fremdmittelaufnahmen.
Ordentliche Einnahmen
Als ordentliche Einnahmen sind jene regelmäßigen Einnahmen zu verstehen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den außerordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Steuereinnahmen, Gebühren, Einnahmen aus Transfers sowie um Leistungseinnahmen der Verwaltung.
Ordentlicher Haushalt (o.H.)
Dem ordentlichen Teil des Voranschlages sind jene Einnahmen und Ausgaben zuzuordnen, die sich aus der regelmäßigen Wirtschaftsführung ergeben. Somit sind prinzipiell alle jährlich wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben, die nicht außerordentlichen Charakter aufweisen, darzustellen.
V
VRV-Querschnitt
Dem Rechnungsabschluss ist bei Gemeinden ein Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (VRV-Querschnitt) mit einer Gliederung in die laufende Gebarung, die Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen, die Finanztransaktionen und die Abwicklung von Überschüssen beziehungsweise Abgängen aus Vorjahren voranzustellen.