Für mehr Lebens- und Wohnqualität

Das generell steigende Verkehrsaufkommen führt dazu, dass verstärkt auf das untergeordnete Straßennetz ausgewichen wird. Umso wichtiger ist es daher, Verkehrsberuhigung in Wohngebieten zu forcieren. Durch gezielte Maßnahmen soll der motorisierte Individualverkehr wieder aus den Wohngebieten auf das übergeordnete Straßennetz verlagert werden.

Verkehrsberuhigung senkt die Lärm- und Abgasbelastung und fördert gleichzeitig die Verkehrssicherheit. Dabei kommen straßenpolizeiliche Mittel, wie die Einführung von 30 km/h-Zonen ebenso zum Einsatz wie bauliche Maßnahmen.

Weiters werden Schutzwege durch verschiedenste Verkehrsleiteinrichtungen besser gekennzeichnet. Diesbezüglich gibt es mehrere Pilotprojekte (Leonfeldner Straße, Stockhofstraße, Friedrichstraße, etc.), die nach einer entsprechenden Evaluierung in ein Regelsystem übergeführt werden sollen.

Nachdem diese Formen der Straßenwidmung die Verkehrssicherheit für Zu-Fuß-Gehende erhöht und eine attraktive Infrastruktur bietet, die zum Verweilen und Einkaufen in der Stadt einlädt, ist es Ziel der Stadt weitere Bereiche entsprechend verkehrlich zu beruhigen und neu zu gestalten. Ziele dazu sind im Masterplan Gehen und im Innenstadtkonzept enthalten.

Begegnungszone

In Bereichen, wo viel zu Fuß gegangen wird, ist es sinnvoll, den Fußgänger*Innen durch entsprechende Straßenwidmungen mehr Komfort beim Gehen zu bieten. In einem verkehrsberuhigten Bereich - Begegnungszone - ist es Fußgänger*Innen erlaubt auch die Straßenmitte zu benutzen. Hier beschränkt sich die Fahrgeschwindigkeit der Autos auf 20 oder 30 km/h.

Als Begegnungszone (Verkehrsberuhigter Bereich) ist zum Beispiel der Straßenabschnitt Lederergasse vom Pfarrplatz bis zur Kunstuniversität oder die Obere Donaustraße in Urfahr ausgewiesen. Fußgängerzonen befinden sich beispielsweise in der Innenstadt in der Landstraße und der Altstadt.

Durch Straßenquerschnitte, wo kein Niveau-Unterschied zwischen Gehsteig und Fahrbahn besteht,  wie zum Beispiel in der Rathausgasse, in der Herrenstraße und in der Klosterstraße, wird das für die Straßenverkehrsordnung diskutierte Planungsprinzip der Begegnungszonen bzw. shared space (gemeinsame Verkehrsfläche für sämtliche Mobilitätsformen) gestalterisch bereits umgesetzt.

In Zukunft sollen "schwache" Verkehrsteilnehmer*innen wie Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vermehrt als gleichwertige Partner*innen im Straßenverkehr erachtet werden, was in einer neuartigen Straßenraumgestaltung vermehrt zum Ausdruck kommen soll. Ein weiteres Beispiel dafür ist die Begegnungszone "Südliche Landstraße", wo der Bereich zwischen dem Musiktheater und der Bismarckstraße gemäß den angeführten Planungsprämissen gestaltet worden ist.

Betreffend weiterer möglicher Begegnungszonen wird der Plan verfolgt, dass je nach zur Verfügung stehender Mittel weitere derartige Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung weiterhin umgesetzt werden soll. 

Verkehrsschild Begegnungszone

Fußgängerzone

Im Vergleich zu einem verkehrsberuhigten Bereich ist Kfz-Verkehr in der Fußgängerzone bis auf wenige Ausnahmen wie Lieferverkehr nicht zulässig. Fußgängerinnen und Fußgänger haben in einer Fußgängerzone Vorrang und Fahrzeuge und Radfahrer*innen sollen sich in Schrittgeschwindigkeit fortbewegen.

Verkehrsschild Fußgängerzone

Wohnstraße

Wohnstraßen werden hauptsächlich in Siedlungsbereichen ausgewiesen. In einer Wohnstraße ist das Gehen und Spielen auf der Straße erlaubt. Der Kfz-Verkehr ist grundsätzlich verboten, bis auf das Zu- und Abfahren von Anrainer*innen in Schrittgeschwindigkeit und wenige weitere Ausnahmen.

Verkehrsschild Wohnstraße

Chatbot ELLI

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