Schadstoffe und Grenzwerte

Für Menschen, aber auch für Tiere und Pflanzen ist saubere Luft lebensnotwendig. Luftschadstoffe, wie sie bei verschiedenen Aktivitäten freigesetzt werden, beeinträchtigen die Gesundheit von Mensch und Tier, sind aber auch für Vegetation, Boden und Gewässer schädlich.

Aus diesem Grund wurden Grenzwerte für die Luftschadstoffe in der Außenluft festgelegt. Seit 10. Dezember 2024 ist die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie in Kraft. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie in ihre nationalen Gesetze umzusetzen. Die neuen Grenzwerte sind ab 2030 einzuhalten. Mit der neuen Richtlinie sollen die Konzentrationen der Luftschadstoffe bis zum Jahr 2050 auf ein Niveau gesenkt werden, dass sie für die Menschen und die Umwelt nicht mehr belastend sind.

Feinstaub ist ein Teil vom Schwebestaub und entsteht durch Heizungen, Verkehr und Industrie.

Feinstaub
Schwebestaub

Aktuell gültige Grenzwerte für PM10:

  • Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L):
    Jahresmittelwert (JMW): 40 µg/m³
    Tagesmittelwert (TMW): 50 µg/m³, pro Kalenderjahr ist folgende Anzahl von Überschreitungen zulässig: 25
     
  • EU-Richtlinie:
    Jahresmittelwert (JMW): 40 µg/m³
    Tagesmittelwert (TMW): 50 µg/m³, pro Kalenderjahr ist folgende Anzahl von Überschreitungen zulässig: 35

Stickstoffoxide (Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2)) entstehen hauptsächlich bei Verbrennungsprozessen in Kraftwerken und Kraftfahrzeugen, aber auch in Industrieprozessen wie zum Beispiel bei der Herstellung von Salpetersäure bei der Düngeproduktion.

Stickstoffoxide (NOx)

Aktuell gültige Grenzwerte für NO2:

  • Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L):
    Halbstundenmittelwert (HMW):  200 µg/m³
    Jahresmittelwert (JMW): 30 µg/m³
     
  • EU-Richtlinie:
    1-Stundenmittelwert (MW1): 200 µg/m³, dürfen nicht öfter als 18 Mal im Kalenderjahr überschritten werden
    Jahresmittelwert (JMW): 40 µg/m³

Kohlen(stoff)monoxid (CO) entsteht bei der unvollständigen Verbrennung in Heizungsanlagen und Motoren. Eine weitere, vor allem in Linz bedeutende Quelle ist die Eisen- und Stahlproduktion.

Kohlen(stoff)monoxid (CO)

Aktuell gültiger Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) und EU-Grenzwert:
8-Stundenmittelwert (MW8): 10 mg/m³

Kohlen(stoff)dioxid (CO2ist ein farbloses, geruchloses, unbrennbares und in den in üblich vorkommenden Konzentrationen auch ungiftiges Gas. Es ist mit für den Treibhauseffekt und die daraus resultierende Klimaerwärmung verantwortlich.

Kohlen(stoff)dioxid (CO2)

Ozon (O3) entsteht aus Stickstoffoxiden und Kohlenwasserstoff unter Sonneneinstrahlung.

Ozon (O3)

Aktuell gültige Grenzwerte für O3 

  • Österreichisches Ozongesetz:
    Informationsschwelle:  1-Stunden Mittelwert (MW1) 180 µg/m³
    Alarmschwelle:  1-Stunden Mittelwert (MW1) 240 µg/m³

  • Zielwerte ab 2010 (Österreichisches Ozongesetz und EU-Richtlinie):
    Menschliche Gesundheit:  Maximal 8-Stunden Mittelwert (MW8) eines Tages 120 µg/m³, dürfen im Mittel über drei Jahre an nicht mehr als 25 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden.

Schwefeldioxid (SO2) entsteht hauptsächlich als unerwünschtes Nebenprodukt bei der Verbrennung von Kohle und Heizöl (schwer). SO2 wird aber auch bei verschiedenen industriellen Prozessen (zum Beispiel bei der Eisen- und Stahlerzeugung oder bei der Schwefelsäureproduktion) freigesetzt.

Schwefeldioxid (SO2)

Aktuell gültige Grenzwerte für SO2:

  • Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L):
    Tagesmittelwert (TMW): 120 µg/m³
    Halbstundenmittelwert (HMW):  200 µg/m³
    Drei Halbstundenmittelwerte pro Tag, jedoch maximal 48 Halbstundenmittelwerte pro Kalenderjahr bis zu einer Konzentration von 350 µg SO2/m³ gelten nicht als Überschreitung.
     
  • EU-Richtlinie:
    1-Stundenmittelwert (MW1): 350 µg/m³, dürfen nicht öfter als 24 Mal im Kalenderjahr überschritten werden
    Tagesmittelwert (TMW): 125 µg/m³, dürfen nicht öfter als dreimal im Kalenderjahr überschritten werden

Benzol (C6H6) ist ein Bestandteil von Autokraftstoffen.

Benzol (C6H6)

Schwermetalle wie Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber und Nickel werden bei verschiedenen Verbrennungsprozessen bzw. industriellen Produktionsprozessen freigesetzt. Schwermetalle können in Feinstaub enthalten sein und sich in der Umwelt ablagern.

Schwermetalle

Schwefelwasserstoff (H2S) jst ein übel (nach faulen Eiern) riechendes, farbloses und giftiges Gas, welches unsere Nase bereits in äußerst geringen Konzentrationen weit unterhalb der Gefährlichkeitsschwelle wahrnehmen kann. H2S wird in Linz in nennenswerten Mengen bei der Eisen- und Stahlerzeugung freigesetzt.

Schwefelwasserstoff (H2S)

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