Planungsvisite

Die Planungsvisite als Instrument zur Förderung der qualitativen Stadtentwicklung besteht in Linz seit 1988.

Zielbestimmung

Durch die kontinuierliche Tätigkeit der Planungsvisite soll eine nachhaltig attraktive, innovative und lebenswerte Entwicklung des Linzer Stadtbildes auf Basis hoher architektonischer Qualität unterstützt werden.

Wirkungsbereich (zu behandelnde Bauvorhaben)

Die von der Planungsvisite zu behandelnden Bauvorhaben werden durch das zuständige Stadtsenatsmitglied auf begründeten Vorschlag des Direktors des Geschäftsbereichs Planung, Technik und Umwelt festgelegt. Dabei sind insbesondere solche Bauvorhaben zur Behandlung zuzuweisen, die

  • von Bedeutung für das Stadtbild sind oder
  • vom Beirat für Stadtgestaltung nach Beurteilung zur weiteren Behandlung in der Planungsvisite vorgeschlagen werden.

Zusammensetzung

Die Planungsvisite besteht aus zwei stadtinternen und einem externen Fachexperten.

Die stadtinternen Mitglieder sind fachkundige Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Planung, Technik und Umwelt.

Als externes Mitglied kann durch die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für und Salzburg im Einvernehmen mit der Stadt Linz ein von ihr vorgeschlagener Vertreter zur Teilnahme an der Planungsvisite vorgeschlagen werden.

Dauer der Arbeitsperiode

Eine Arbeitsperiode dauert 2 Jahre. Die Mitgliedschaft eines externen Mitgliedes darf üblicherweise zwei Jahre nicht übersteigen.
Die Sitzungen der Planungsvisite finden nach einem mindestens für das Kalenderjahr festgelegten Terminplan statt.

Termine 2024

Die eingereichten Projekte werden vom Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt entsprechend dem "Leitfaden für Projekte" aufbereitet, präsentiert und in den Sitzungen der Planungsvisite behandelt.

Terminplan Planungsvisite 2024 Abgabetermine (PDF | 229 KB)

Leitfaden für Projekte (PDF | 331 KB) Stand: Juni 2022

Europawahl
2024

Europawahl 2024

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