Begriffsbestimmungen

Die Zurverfügungstellung von Mitteln (monetär oder natural) für die Durchführung von im öffentlichen Interesse gelegenen Vorhaben mit einem Bezug zur Stadt Linz (in z.B. inhaltlicher, geografischer und institutioneller Hinsicht), die einer/m Fördernehmer*in (physischen, juristischen Personen oder Personengemeinschaften) gewährt wird, ohne dass dafür im Gegenzug eine marktübliche Gegenleistung im Sinne eines Dienstleistungsvertrages erbracht wird.

Durch das Einbringen eines Ansuchens entsteht kein dem Grunde oder der Höhe nach bestimmter subjektiver Anspruch beziehungsweise Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung durch die Stadt Linz. Bei einmaliger oder mehrmaliger Gewährung einer Förderung entsteht kein Rechtsanspruch auf Wiederholung oder Fortsetzung einer Förderung. Die Gewährung einer Förderung ist nur bei Vorhandensein entsprechender Budgetmittel im jeweiligen Finanzjahr möglich.

Die in den allgemeinen und speziellen Förderungsrichtlinien angeführten Bedingungen sind die Grundlage für die Gewährung einer Förderung. Dazu gehören unter anderem bestimmte Anforderungen an die/den Förderwerber*in, den Fördergegenstand und die Einhaltung von Fristen.

Förderarten:
Projekt- / Veranstaltungsförderung:
Eine Förderung für ein zeitlich abgegrenztes und sachlich bestimmtes Vorhaben (z.B. Förderung eines bestimmten Projekts, Durchführung einer Veranstaltung, Abhalten einer Ausstellung, etc.).

Laufender Aufwand (Basisförderung):
Eine Förderung zur Deckung des gesamten, anteiligen oder aliquoten Teiles des nach Abzug allfälliger Einnahmen verbleibenden Fehlbetrages für die bestimmungsgemäße Tätigkeit (Gesamttätigkeit oder Teilbereichstätigkeit) der Förderwerber*innen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.

Investitionsförderung:
Zielt darauf ab, Investitionen in bestimmte Bereiche wie beispielsweise Infrastruktur, Innovation, Forschung und Entwicklung, Umweltmaßnahmen oder Unternehmensgründungen anzuregen. Dadurch sollen positive wirtschaftliche Effekte und gesellschaftlicher Nutzen erzielt werden. Je nach Förderkategorie und Förderart muss das Förderansuchen vor Investitionsbeginn oder mit Beilage von Verwendungsnachweisen eingebracht werden.

Sonderförderprogramm / Preis:
Die Fördervoraussetzungen varieren und sind in den jeweiligen speziellen Förderungsrichtlinien geregelt.

Fördergegenstand:
Der Fördergegenstand beschreibt das konkrete Projekt oder die Maßnahme, die gefördert werden soll. Dies kann beispielsweise eine Investition in Infrastruktur, die Durchführung eines kulturellen Projekts oder die Umsetzung von Umweltmaßnahmen sein.

Förderzweck:
Ziel, welches durch den Fördergegenstand erreicht werden soll, besonders in Hinblick auf Wirkung und Nutzen für die Stadt Linz.

Verwendungsnachweis:
Die Durchführung des geförderten Vorhabens und die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel sind entsprechend den Vorgaben in den Förderungsrichtlinien vollständig und fristgerecht nachzuweisen. Art und Umfang der Nachweislegung variiert nach Förderhöhe und Förderprogramm und ist den Richtlinien zu entnehmen.

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