Katzen

Haltung von Katzen – Kurzüberblick

Eine Katze als Haustier ist für viele Menschen eine große Bereicherung, aber wer sich für eine Katze entscheidet, übernimmt für viele Jahre Verantwortung, denn Katzen können mehr als 20 Jahre alt werden! Klären Sie bitte mit Ihrem Kind vor der Anschaffung, dass eine Katze kein Spielzeug, sondern ein Lebewesen mit eigenen Bedürfnissen ist, die respektiert werden müssen.

Bitte bedenken Sie daher vor der Anschaffung einer Katze daher, dass die Katzenhaltung Zeit und Geld kostet.

Anschaffung

Gesetzlich gesehen können Sie ein junges Kätzchen ab der neunten Lebenswoche übernehmen. Besser ist es aber, dass das Katzenkind die ersten drei Monate mit Mutter und Geschwistern verbringt, denn in der Gruppe lernt es sehr viel.

In zahlreichen Tierheimen warten Katzen jeden Alters auf neue Besitzer*innen. Wer sich eine Katze oder ein Kätzchen aus einem Tierheim nimmt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz.

Bitte kaufen Sie unter keinen Umständen eine Rassekatze als „Schnäppchen“. Solche Tiere stammen fast immer aus Massenvermehrungsbetrieben. Das Wohl der Muttertiere und der Welpen interessiert diese Händler*innen nicht, sondern einzig und allein der Profit. Deshalb werden solche Katzen unter äußerst leidvollen Bedingungen gehalten und die Welpen viel zu früh von der Mutter getrennt. Sie sind unzureichend oder überhaupt nicht geimpft und entwurmt und meist schon bei der Übernahme krank oder sie erkranken kurze Zeit später. Die Tierarztkosten übersteigen dann rasch den vermeintlich günstigen Anschaffungspreis und manchmal sind die geschwächten Welpen nicht mehr zu retten. Wenn Käufer*innen solche Lockangebote nicht mehr nutzen, ist das ein großer Beitrag für den Tierschutz.

Das Tierschutzgesetz verbietet das Feilbieten und Verkaufen von Tieren an öffentlichen Plätzen und im Umherziehen. Damit verstoßen Händler*innen, die Tiere auf Parkplätzen oder an ähnlichen Orten anbieten, gegen die Tierschutzbestimmungen

Ebenso dürfen private Personen Tiere NICHT im Internet zum Kauf anbieten. Dies ist ausschließlich gemeldeten Züchterinnen und Züchtern und Tierschutzorganisationen gestattet. Daher muss vor Tierkäufen aus dem Internet dringend gewarnt werden!

Aufwand/Kosten
Zeitaufwand

  • Zeitaufwand für die Versorgung der Katze:
    • Tägliche Beschäftigung und Kuscheleinheiten.
    • Mindestens zweimalige Fütterung pro Tag (bei Nassfutterfütterung, bei Trockenfuttergabe eignen sich Futterautomaten).
    • Körperpflege (Bürsten von langhaarigen und kurzhaarigen Katzen).
    • Täglicher Gesundheitscheck 
  • Zeitaufwand für Reinigungsarbeiten:
    • Katzen hinterlassen Haare, und zwar nicht nur auf dem Boden, sondern auch auf Polstermöbeln, Betten etc. Sowohl die Reinigung der Haltungsumgebung als auch die Reinigung der Kleidung sind im Zusammenleben mit einer Katze ein Dauerthema.
    • Tägliche Reinigung der Katzentoiletten (
  • Zeitaufwand in Urlaubszeiten:
    • Suche nach einer geeigneten Person zum Katzensitten.
    • Eventuell Transport der Katze zu einer Katzenpension und Abholung nach dem Urlaub.

Anschaffungskosten:

  • Kosten der Katze (Tierheim, Aushang bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt oder von privaten Quellen (nicht aus dem Internet!), Zucht (bei Rassekatzen).
  • Ausstattung für die Katze(n):
    • Kratzbaum und/oder Kratzbretter,
    • Katzentoilette(n)
    • Futter- und Wassergefäße, eventuell Trinkbrunnen,
    • Ruhe- und Aussichtsplätze,
    • Beschäftigungsmaterial,
    • Transportbox(en).
    • bauliche Maßnahmen:
      • Schutzvorrichtungen an Fenstern und Balkonen (Absturzsicherung),
      • evtl. Bau eines Katzengeheges,      
      • Kabelabdeckungen (Kabeltunnel),
      • erhöhte Liegeplätze,
      • Katzenklappe bei Freigängern.

Laufende Kosten:

  • Futter, Katzenstreu, Katzengras
  • Tierarztkosten für vorbeugende Maßnahmen (Impfungen, Maßnahmen zum Schutz vor Parasiten, Kastration) und Behandlungen im Krankheitsfall
  • Pflegekosten bei Urlaub und/oder Erkrankung der Katzenhalterin bzw. des Katzenhalters.

Kastration

Das Kastrieren der eigenen Katze sollte eine Selbstverständlichkeit sein, sofern man nicht plant, zu züchten. Unzählige heimatlose, freilaufende Katzen stellen ein großes Tierschutzproblem dar. Sie sind meist unterernährt, krank und führen ein elendes Dasein. Daher sieht die 2. Tierhaltungsverordnung zum Österreichischen Tierschutzgesetz vor, dass Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastriert werden müssen, außer sie werden zur Zucht verwendet.

Chippen:

Während Zuchtkatzen gechippt und registriert werden müssen, gibt es eine solche allgemeine Pflicht für alle Katzen nicht. Die Stadt Linz empfiehlt, alle Katzen chippen und registrieren (Registrierung in einer Datenbank ) zu lassen. Geht die Katze verloren und wird zum Beispiel in ein Tierheim gebracht oder in einer Tierarztpraxis vorgestellt, so kann sie mittels der Chipdaten und der Registrierung eindeutig zugeordnet und rasch an ihre Halterin oder ihren Halter zurückgegeben werden.

Der Chip wird von einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt eingesetzt. Der Eingriff ähnelt einer Impfung und ist fast schmerzfrei.

Ausführliche Informationen zum Thema Katzenhaltung "Leitfaden zum Katzenglück"  und die Tierhaltungsverordnung, finden sie unter "Weiterführende Links"


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