Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG)
Die Neugründung von Betrieben ist von Stempelgebühren, Bundesverwaltungsabgaben, diversen Steuern, Gebühren und diversen Lohnnebenkosten befreit, sofern die im NEUFÖG genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Neugründung von Betrieben ist von Stempelgebühren, Bundesverwaltungsabgaben, diversen Steuern, Gebühren und diversen Lohnnebenkosten befreit, sofern die im NEUFÖG genannten Voraussetzungen erfüllt sind.