Freiberufliche Ausübung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, im jeweiligen Gesundheitsberuf (GBR-Beruf) tätig werden zu dürfen.

Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Websites der Registrierungsbehörden unter Weiterführende Links. 

 

 

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