Freiberufliche Ausübung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, im jeweiligen Gesundheitsberuf (GBR-Beruf) tätig werden zu dürfen.
Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Websites der Registrierungsbehörden unter Weiterführende Links.