Inlineskating/Skateranlagen
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt Inlineskating auf Gehwegen und Wohnstraßen, sofern dadurch weder Fußgänger noch der Straßenverkehr gefährdet oder behindert wird.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt Inlineskating auf Gehwegen und Wohnstraßen, sofern dadurch weder Fußgänger noch der Straßenverkehr gefährdet oder behindert wird.