Informationen über das Eintragungsverfahren in Linz
Als Stimmberechtigte*r können Sie innerhalb des Eintragungszeitraumes Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:
- via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria).
Volksbegehren online unterzeichnen - in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde geleisteten Unterschrift (unabhängig vom Wohnsitz, persönlich auf dem entsprechenden Formular)
Für den Fall, dass Sie vor einer Eintragungsbehörde in einer Gemeinde Ihre Zustimmung geben möchten, weisen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines physischem Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nach.
Auch Österreicher*innen mit Hauptwohnsitz im Ausland können für ein Volksbegehren unterschreiben, wenn sie am 24. Februar 2025 (Stichtag) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Sie haben sodann zwei Möglichkeiten, ein Volksbegehren zu unterstützen bzw. für ein solches im Eintragungszeitraum zu unterschreiben:
- Online von jedem internetfähigen Gerät aus, mit der "ID Austria".
Volksbegehren online unterzeichnen - Im Rahmen eines Aufenthalts im Bundesgebiet in jeder beliebigen Gemeinde – nicht nur der Gemeinde des Anknüpfungspunktes – während der Eintragungszeiten.
Bitte beachten Sie: Die Unterzeichnung eines Volksbegehrens bei einer österreichischen Vertretungsbehörde ist nicht vorgesehen.
Nähere Informationen zur Ausstellung einer ID Austria für österreichische Staatsbürger*innen im Ausland finden Sie auf den Internetseiten des Services – BMEIA, Außenministerium Österreich.
Stimmberechtigte, die aufgrund einer Erkrankung oder sonstigen Behinderung während des gesamten Eintragungszeitraums kein Eintragungslokal aufsuchen können und Stimmberechtigte, die sich in einem Krankenhaus aufhalten sowie Bewohner*innen eines Linzer Seniorenzentrums können für die Volksbegehren ebenfalls unterzeichnen, wenn sie diesen Wunsch entweder telefonisch oder schriftlich (auch per Mail) rechtzeitig bekannt geben. Bitte geben Sie Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer und die Besuchsadresse (Stock- und Zimmernummer) für eine Terminvereinbarung bekannt.
Kontakt
Tel.: +43 732 7070
E-Mail: wahl@mag.linz.at
Postadresse: Pass-, Melde- und Wahlservice, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz
Ein*e Mitarbeiter*in wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und den Besuchstermin vereinbaren.
Die Beantragung einer Stimmkarte ist nicht mehr vorgesehen, da ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren in jeder beliebigen Gemeinde und online unterschrieben werden kann.
Stimmberechtigte können im Eintragungszeitraum Montag, 31. März 2025 bis einschließlich Montag, 07. April 2025 (am Samstag und Sonntag sind in Linz die Eintragungslokale geschlossen) in jeder Gemeinde in den Text der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu den beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Unterschrift auf einem Eintragungsformular erklären.
Personen, die bereits ihre Unterschrift auf einer Unterstützungserklärung für die Einleitung eines Volksbegehrens geleistet haben, können nicht mehr unterschreiben. Die Unterstützungserklärung gilt als gültige Eintragung für das Volksbegehren. Jede*r Stimmberechtigte darf nur einmal unterschreiben.
Stimmberechtigt sind alle Österreicher*innen, die mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (07. April 2025) das 16. Lebensjahr vollenden und vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind sowie am Stichtag (24. Februar 2025) in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben. Auslandsösterreicher*innen sind dann stimmberechtigt, wenn sie am Stichtag in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde erfasst sind.