Erläuterungen zum Rechnungsabschluss 2019 - Europäischer Stabilitäts- und Wachstumspakt bzw. Österreichischer Stabilitätspakt
Durch den Beitritt zur Europäischen Union hat sich Österreich als Mitgliedsstaat verpflichtet, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden. Diese Bestimmung wurde durch den „Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt" (ESWP) weiter verschärft. Konkret ist geregelt, dass die Staaten die Höhe ihres jährlichen Haushaltsdefizits auf 3% ihres Bruttoinlandsproduktes (BIP) und ihren öffentlichen Schuldenstand auf 60% ihres Bruttoinlandsproduktes begrenzen müssen (Maastricht-Kriterien).
Der Stabilitätspakt 2011 regelt die innerstaatliche Haushaltskoordinierung, die mittelfristige Orientierung der Haushalte und die Aufteilung von Defizitquoten und Sanktionslasten bis 2014.
Im Jahr 2012 wurde ein neuer Österreichischer Stabilitätspakt 2012 beschlossen, welcher unbefristet gilt. Hintergrund für den Stabilitätspakt ist die Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union, gesamtstaatlich ausgeglichene oder beinahe ausgeglichene Budgets zu erzielen.
Bund, Länder und Gemeinden haben für die Jahre 2012 bis 2016 maximale Defizitquoten für den Bund und die Länder und jeweils länderweise ausgeglichene Haushaltsergebnisse der Gemeinden vereinbart.
Ab dem Jahr 2016 sind die Haushalte von Ländern und Gemeinden über den Konjunkturzyklus grundsätzlich auszugleichen oder haben im Überschuss zu sein, ab 2017 ist auch der Haushalt des Bundes über den Konjunkturzyklus grundsätzlich auszugleichen bzw. hat im Überschuss zu sein.
Finanzierungssaldo - „Maastricht-Ergebnis“ (in Mio. €) | RA 2019 |
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Maastricht Ergebnis der Stadt Linz (Kernhaushalt) | -16,75 |