Rechnungsabschluss 2018
Der Rechnungssabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungssabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen.
Vielen Dank für Ihr Interesse am Rechnungsabschluss 2018 der Stadt Linz. Um Ihnen die Lektüre des Zahlenwerks zu erleichtern, haben wir Kernpunkte des Budgets und wichtige Fachbegriffe erläutert. Eine Infografik fasst die wichtigsten Kennzahlen zusammen.
Erläuterungen zum Rechnungsabschluss 2018
Glossar - Erklärung der wichtigsten Begriffe
Infografik zum Rechnungsabschluss 2018 (PDF, 109 kB)
Dem Rechnungsabschluss ist bei Gemeinden ein Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (VRV-Querschnitt) mit einer Gliederung in die laufende Gebarung, die Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen, die Finanztransaktionen und die Abwicklung von Überschüssen beziehungsweise Abgängen aus Vorjahren voranzustellen.
Ordentliche Einnahmen
sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den außerordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschließlich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Beispiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen außerordentlichen Bedarf angesammelt worden sind.
Ordentliche Ausgaben
sind die durch ordentliche Einnahmen gedeckte und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben und der Schuldendienst.
- Übersicht ordentlicher Haushalt (PDF | 187 KB)
- Ordentlicher Haushalt nach Gruppen (PDF | 63 KB)
- Ordentlicher Haushalt Zusammenstellung nach Teilabschnitten (PDF | 101 KB)
- Ordentlicher Haushalt Zusammenstellung nach Postengruppen (PDF | 50 KB)
- Gruppe 0 - Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung (PDF | 229 KB)
- Gruppe 1 - Öffentliche Ordnung und Sicherheit (PDF | 96 KB)
- Gruppe 2 - Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft (PDF | 157 KB)
- Gruppe 3 - Kunst, Kultur, Kultus (PDF | 117 KB)
- Gruppe 4 - Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung (PDF | 125 KB)
- Gruppe 5 - Gesundheit (PDF | 103 KB)
- Gruppe 6 - Straßen- und Wasserbau, Verkehr (PDF | 109 KB)
- Gruppe 7 - Wirtschaftsförderung (PDF | 72 KB)
- Gruppe 8 - Dienstleistungen (PDF | 186 KB)
- Gruppe 9 - Finanzwirtschaft (PDF | 106 KB)
Außerordentliche Einnahmen
sind insbesondere Einnahmen aus Schuldaufnahmen und Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögen. Weitere außerordentliche Einnahmen sind auch Entnahmen aus Rücklagen, die für einen außerordentlichen Bedarf angesammelt worden sind.
Außerordentliche Ausgaben
sind Ausgaben, die ihrer Art nach im Haushalt lediglich vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen Rahmen erheblich überschreiten und durch außerordentliche Einnahmen bedeckt werden.
- Außerordentlicher Haushalt Übersicht (PDF | 157 KB)
- Außerordentlicher Haushalt Zusammenstellung nach Teilabschnitten (PDF | 73 KB)
- Außerordentlicher Haushalt Zusammenstellung nach Postengruppen (PDF | 39 KB)
- Gruppe 0 - Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung (PDF | 70 KB)
- Gruppe 1 - Öffentliche Ordnung und Sicherheit (PDF | 65 KB)
- Gruppe 2 - Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft (PDF | 90 KB)
- Gruppe 3 - Kunst, Kultur, Kultus (PDF | 79 KB)
- Gruppe 4 - Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung (PDF | 66 KB)
- Gruppe 5 - Gesundheit (PDF | 65 KB)
- Gruppe 6 - Straßen- und Wasserbau, Verkehr (PDF | 86 KB)
- Gruppe 7 - Wirtschaftsförderung (PDF | 58 KB)
- Gruppe 8 - Dienstleistungen (PDF | 104 KB)
- Gruppe 9 - Finanzwirtschaft (PDF | 71 KB)
In der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) wird geregelt, welche Nachweise der besonderen Art dem Rechnungsabschluss beizulegen und wie diese darzustellen sind.
- Dienstposten- und Stellenplan (PDF | 184 KB)
- Leistungen für Personal und Pensionen (PDF | 34 KB)
- Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge von und an Gebietskörperschaften (PDF | 72 KB)
- Vergütungen (PDF | 37 KB)
- Kassenreste (PDF | 161 KB)
- Schuldenstand und Schuldendienst (PDF | 374 KB)
- Stiftungen (PDF | 195 KB)
- Haftungen (PDF | 220 KB)
- Nicht fällige Darlehensforderungen (PDF | 185 KB)
- Beteiligungen, Wertpapiere und Investmentfonds (PDF | 188 KB)
- Nicht fällige Verwaltungsforderungen (PDF | 183 KB)
- Nicht fällige Verwaltungsschulden (PDF | 185 KB)
- Vermögensrechnung (PDF | 83 KB)
- Rücklagen (PDF | 255 KB)
- Leasingverpflichtungen (PDF | 181 KB)
- Offene Bestellungen (PDF | 252 KB)
- Anteilige Gebäudebenützungskosten (PDF | 190 KB)
- Gebührenpflichtiges Parken (PDF | 269 KB)
- Betriebsrechnung Märkte (PDF | 183 KB)
- Überleitungstabelle gemäß Stabilitätspakt (PDF | 189 KB)
- Rechnungsabschluss und Dienstposten- und Stellenplan Kinder- und Jugend-Services Linz (PDF | 91 KB)
- Haushaltsrestübertragung (PDF | 215 KB)