Voranschlag 2022 und 2023

Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushaltsmäßigen Ein- und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen (Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen). 

Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen im Finanzierungshaushalt durch die Verwaltung.

Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Die Verwendung des Begriffes "Voranschlag" dient nicht nur der Einheitlichkeit der Bezeichnung, sondern drückt auch das Prinzip "Vorherigkeit" aus. 

Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). 

Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung für jedes Jahr einen Voranschlag aufzustellen. Für 2022 und 2023 wurde ein Doppelbudget erstellt.

Erläuterungen zum Voranschlag 2022 und 2023

Vielen Dank für Ihr Interesse am Voranschlag 2022 und 2023 der Stadt Linz. Um Ihnen die Lektüre des Zahlenwerks zu erleichtern, haben wir Kernpunkte des Budgets und wichtige Fachbegriffe erläutert.

Erläuterungen zum Voranschlag 2022 und 2023 

Vorbericht zum Voranschlag 2022 / 2023

Dokumente zum Voranschlag 2022

Dokumente zum Voranschlag 2023

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