Rechnungsabschluss 2017
Der Rechnungssabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss. Der Rechnungssabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen.
Erläuterungen zum Rechnungsabschluss 2017
Infografik zum Rechnungsabschluss 2017 (PDF, 2,1 MB) (neues Fenster)
- Vorbericht zum Rechnungsabschluss (PDF | 139 KB)
- Zur Voranschlags- und Rechnungsabschlusssystematik (PDF | 38 KB)
- VRV-Querschnitt
- Kassen- und Haushaltsrechnung (PDF | 26 KB)
- Gesamtübersicht ordentlicher und außerordentlicher Haushalt (PDF | 24 KB)
- Ordentlicher Haushalt
- Außerordentlicher Haushalt
- Durchlaufende Gebarung (PDF | 197 KB)
- Nachweise der besonderen Art
- Anmerkungen (PDF | 27 KB)
- Nachweis der Kreditveränderungen (PDF | 117 KB)
- Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnung (PDF | 88 KB)