Eröffnungsbilanz 2020
Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) folgt den Grundsätzen der möglichst genauen Darstellung der finanziellen Lage einer Gebietskörperschaft, der Effizienz, der Transparenz und Vergleichbarkeit. Die Darstellung des Haushaltes erfolgt in diesem Sinne nicht mehr kameral, sondern durch ein Drei-Komponenten Modell – bestehend aus einem Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt. Dieser Paradigmenwechsel erfordert die Erstellung der erstmaligen Vermögensrechnung, welche Vermögen und Schulden einer Gebietskörperschaft gegenüberstellt. Die Landeshauptstadt Linz legt zum 01.01.2020 die Eröffnungsbilanz vor.
Die Aktivseite der Eröffnungsbilanz zeigt die Mittelverwendung und damit wird ersichtlich in welche Vermögenswerte investiert wurde. Sie setzt sich aus dem lang- und kurzfristigen Vermögen zusammen. Zum langfristigen Vermögen zählen immaterielle Vermögenswerte (z.B. Software und Lizenzen), Sachanlagen (z.B. Grundstücke, Gebäude und Kulturgüter), Wertpapiere, Beteiligungen und Forderungen. Unter dem kurzfristigen Vermögen werden das kurzfristige Finanzvermögen, kurzfristige Forderungen (z.B. Mietvorauszahlungen), Vorräte und liquide Mittel (z.B. auf Bankkonten) subsummiert.
Die Passivseite der Eröffnungsbilanz legt die Herkunft der finanziellen Mittel offen. Sie setzt sich zusammen aus den Investitionszuschüssen sowie den lang- und kurzfristigen Fremdmitteln wie etwa Finanzschulden, Verbindlichkeiten und Rückstellungen (z.B. für Abfertigungen oder Prozesskosten). Die Eröffnungsbilanz zeigt also, wie die Stadt Linz ihr Vermögen finanziert hat – mit Eigenmitteln oder mit Fremdmitteln.
Die Differenz zwischen Aktiv- und Passivseite ist das Nettovermögen (Eigenkapital) als Ausgleichsposten. Damit wird erstmals auf Basis einer Drei-Komponenten Rechnung offengelegt, welches Vermögen – insbesondere Sachanlagevermögen, aber auch der Wert der Beteiligungen – die Stadt Linz zum 01.01.2020 hat und welche Substanz sie erhalten muss.