Geschäftsordnung für die Ausschüsse (GOAu)
Die Geschäftsordnung für die Ausschüsse regelt im Wesentlichen die Konstituierung, die Einberufung sowie den Ablauf der Sitzungen von Gemeinderatsausschüssen.Aus dem Inhalt:
- Konstituierung
- Einberufung
- Sitzungsleitung
- Gegenstände der Verhandlung (u.a. Vorlagen und Anträge)
- Sonstige Teilnehmer an den Sitzungen
- Bestimmungen betreffend den Sitzungsablauf
- Verhandlungsschrift
- Weiterleitung der Beschlüsse