Aufgaben des Gemeinderates
Wie in jeder Gemeinde ist auch in Linz der Gemeinderat das oberste Organ in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches. Ihm sind die wichtigsten Entscheidungen vorbehalten. Auch sind ihm alle anderen Organe der Stadt verantwortlich.
Der Linzer Gemeinderat besteht aus 61 Mitgliedern, die den Titel Gemeinderat (Gemeinderätin) führen. Die Mitglieder werden auf Grund der Oberösterreichischen Kommunalwahlordnung von den österreichischen Staats- und EU-Bürger*innen, die in Linz ihren Hauptwohnsitz haben, gewählt. Und zwar auf die Dauer von sechs Jahren.
Die Sitzungen des Gemeinderates finden in Linz in der Regel einmal monatlich statt und sind öffentlich, sofern die Öffentlichkeit nicht durch Beschluss des Gemeinderates ausgeschlossen wird. Den Vorsitz führt der Bürgermeister, bei seiner Verhinderung einer der drei Vizebürgermeister*innen. Die Mitglieder des Gemeinderates sind auch in den Ausschüssen des Gemeinderates tätig. Hier werden die meisten Verhandlungsgegenstände der Gemeinderatssitzung vorberaten.