Rechnungsabschluss 2005
Der Rechnungsabschluss einer Gebietskörperschaft gibt über ihre Wirtschaftsführung und das Jahresergebnis Aufschluss.Der Rechnungsabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV").
Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, nach Abschluss des Finanzjahres einen Rechnungsabschluss zu erstellen.
Rechnungsabschluss 2005
- Vorbericht zum Rechnungsabschluss (PDF | 34 KB)
- Zur Voranschlags- und Rechnungsabschlusssystematik (PDF | 37 KB)
- VRV-Querschnitt 2005
- Gesamtübersicht ordentlicher und außerordentlicher Haushalt (PDF, 11KB) (PDF | 10 KB)
- Ordentlicher Haushalt 2005
- Außerordentlicher Haushalt 2005
- Nachweise der besonderen Art 2005