Schwerpunkte der feuerpolizeilichen Überprüfungen
In regelmäßigen Abständen werden alle Objekte im Stadtgebiet Linz auf Brandsicherheit und Einhaltung aller brandschutztechnischen Vorschreibungen untersucht.
Flucht- und Rettungswege müssen frei von Lagerungen, eindeutig gekennzeichnet, nötigenfalls beleuchtet sein und dürfen nicht versperrt werden.
Beschilderungen für Fluchtwege und brandschutztechnische Einrichtungen sind nach ÖNORM F 2030 auszuführen.
Notbeleuchtung und Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung sind jährlich durch eine Fachfirma überprüfen zu lassen. Das Prüfprotokoll wird kontrolliert.
Die Tragbaren Feuerlöscher sind alle 2 Jahre durch einen Fachkundigen überprüfen zu lassen. Plombierung und Prüfplakette werden kontrolliert.
Die Einrichtungen einer Ortsfesten Löschwasseranlage (nass / trocken) sind jährlich einer Funktionskontrolle und alle 5 Jahre einer Revision durch befugte Fachkundige oder einer akkreditierten Inspektionsstelle zu unterziehen. Die Prüfprotokolle werden kontrolliert.
Feuerwehrzufahrten sind das ganze Jahr über frei befahrbar zu halten und dürfen nicht durch parkende Fahrzeuge oder Bäume eingeschränkt werden. Abschrankungen sind mit dem Feuerwehr-Schrankenschlüssel zu sperren.
Gashaupthahn, Elektroverteiler, Wasserhaupthahn und andere Bedienelemente von Energieversorgungseinrichtungen müssen frei zugängig und gemäß ÖNORM F 2030 gekennzeichnet sein.
Gas-Inneninstallationen sind nach § 8, Abs. 4, Oö. Gasssicherheitsverordnung 2006, von mit Erdgas versorgten Gasanlagen alle 12 Jahre, Gas-Inneninstallationen von mit Flüssiggas versorgten Gasanlagen alle 6 Jahre einer Überprüfung gemäß ÖVGW-Richtlinie G10 (Sicherheitstechnische Überprüfung von Gas-Innenanlagen) zu unterziehen. Ein entsprechender Prüfbericht ist vorzulegen.
Blitzschutzanlagen von Risikoobjekten sind alle 3 Jahre, von Kleinhausbauten alle 10 Jahre und von den übrigen Objekten alle 5 Jahre durch eine Fachfirma zu überprüfen. Das Prüfprotokoll wird kontrolliert.
Brandmeldeanlage, Rauch- und Wärmeabzuganlagen und stationäre Löschanlagen sind jährlich von befugten Fachfirmen zu warten und zusätzlich durch eine akkreditierte Überwachungsstelle zu revisionieren. Die Überwachungsberichte werden kontrolliert.
Feuerstätten sind in einem betriebssicheren Zustand zu halten.
Intervalle: bis 15 KW alle 3 Jahre, 15 - 50 KW alle 2 Jahre, ab 50 KW jährlich
- Gasfeuerstätten müssen im Sinne des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes 2002,
- Feuerstätten für feste und flüssige Brennstoffe müssen im Sinne der Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2005 und des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes 2002
Intervalle: bis 15 KW alle 3 Jahre, 15 - 50 KW alle 2 Jahre, ab 50 KW jährlich
Brandgefährliche Stoffe müssen entsprechend ihrem Gefahrenpotential gelagert werden. Der Dachboden ist auf keinen Fall ein Lagerraum.
Die Brandabschnittsbildung bei durchführenden Installationen wird geprüft.
Brandschutztüren und Tore müssen selbsttätig schließen und dürfen nicht aufgekeilt werden. Türen mit Brandfallsteuerung werden in ihrer Funktion geprüft.
Brandschutztüren und Tore müssen selbsttätig schließen und dürfen nicht aufgekeilt werden. Türen mit Brandfallsteuerung werden in ihrer Funktion geprüft.