Schnupperlehre bei der Stadt Linz

Der Magistrat Linz bietet Schüler*innen und Jugendlichen zum Zwecke der Berufsfindung und -orientierung die Möglichkeit, eine Schnupperlehre im Ausmaß von ein bis drei Tagen zu absolvieren.

Schüler*innen und Jugendliche können sich mittels Formular zur Schnupperlehre anmelden. Mehr Informationen erhalten Sie an Ihrer Pflichtschule bzw. bei Ihrer Lehrkraft für Berufsorientierung.

Vom Personal und Zentrale Services werden die Schüler*innen und Jugendlichen an die gewünschten Lehrberufsstellen vermittelt, wenn Termine verfügbar sind. Es muss eine aufrechte Unfallversicherung geben bzw. die Orientierung muss im Rahmen einer

  • Schulveranstaltung (gemäß § 13 SchUG iVm der SchulveranstaltungenVO 1995 – SchVVBGBl Nr. 498/1995) oder
  • schulbezogenen Veranstaltung (gemäß § 13a SchUG) oder
  • individuellen Berufsorientierung (gemäß § 13b SchUG)

stattfinden.

Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular muss mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin per E-Mail an pzs@mag.linz.at übermittelt oder nach telefonischer Terminvereinbarung persönlich im Personal und Zentrale Services (Altes Rathaus, Hauptplatz 1) abgegeben werden. Eine Schnupperlehre kann nur mit der vorgesehenen Anmeldung vergeben werden.

Die Organisation der Schnuppertage für die Unternehmensgruppe Stadt Linz wird nicht zentral vom Magistrat Linz durchgeführt - zuständig ist die jeweilige Ausbildungsleitung des Unternehmens.

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