Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Die Stadt Linz ist die Hauptstadt des Bundeslandes Oberösterreich. Sie ist eine Stadt mit eigenem Statut, also mit einer eigenen Stadtverfassung, die auf einem Landesgesetz beruht. Darin unterscheidet sie sich grundlegend von den Gemeinden und Städten, für die die Oberösterreichische Gemeindeordnung gilt.

Die Stadt Linz ist eine Gebietskörperschaft. Sie hat das Recht auf Selbstverwaltung im sogenannten eigenen Wirkungsbereich. Dieser eigene Wirkungsbereich umfasst alle Aufgaben, deren Wahrnehmung vornehmlich im Interesse der Bewohner*innen der Stadt gelegen ist. Dazu zählen etwa:

  • Bestellung der Organe der Stadt und ihrer Mitarbeiter*innen
  • örtliche Sicherheitspolizei
  • örtliche Straßenpolizei
  • örtliche Baupolizei
  • örtliche Raumplanung etc.
  • Einhebung von Gemeindeabgaben
  • "daseinsversorgende" Verwaltungstätigkeit (Kinder-Tagesbetreuungs-Einrichtungen, Mutter- und Familienberatung, Sozialhilfe usw.)

Die Stadt ist aber auch Verwaltungssprengel im übertragenen Wirkungsbereich, in dem sie Angelegenheiten vollzieht, die der Stadt vom Bund oder vom Land zur Besorgung übertragen wurden. Zum übertragenen Wirkungsbereich einer Stadt mit eigenem Statut zählen auch die Aufgaben der Bezirksverwaltung. In all diesen Belangen ist die Stadt an die Weisungen der Organe des Bundes beziehungsweise des Landes gebunden. Beispiele für den übertragenen Wirkungsbereich sind:

  • Mitwirkung bei Landtags-, Nationalrats- und Bundespräsident*innenwahlen
  • Angelegenheiten der Staatsbürgerschafts-, Bundeswähler- und Landeswählerevidenz
  • Gewerberecht, Wasserrecht etc.

Überdies ist die Stadt selbstständiger Wirtschaftskörper und kann Vermögen besitzen, erwerben und darüber verfügen (zum Beispiel Liegenschaften kaufen). Sie darf ihren Haushalt selbstständig führen und wirtschaftliche Unternehmungen betreiben (z. B. Linz AG, SZL Seniorenzentren Linz GmbH, LIVA, GWG).

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