Umweltverträglichkeitsprüfung für eine Chemieanlage unter Bürger*innenbeteiligung
Ein 1994/95 für die sogenannte HBL-Anlage der Firma DSM Fine Chemicals Austria in der Landeshauptstadt Linz von der städtischen Bau- und Gewerbebehörde durchgeführtes UVP-Verfahren wird in seinen rechtlichen, technischen, besonders aber auf die Bürger*innenbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit bezogenen Aspekten dargestellt.
Die verspätete Umsetzung der UVP-Richtlinie in österreichisches Recht zwang die Behörde zur unmittelbaren Anwendung des Gemeinschaftsrechtes im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren nach der Gewerbeordnung 1994.
Dies gab Gelegenheit zu einer (sonst eher seltenen) UVP für eine Chemieanlage und zu einer aktiven Bürger*innenbeteiligung.
So konnte trotz der komplexen Aufgabenstellung das Verfahren in knapp einem Jahr (das eigentliche Bürger*innenbeteiligungs- und UVP-Verfahren in 6 Monaten) durchgeführt und mit einem allseits anerkannten Ergebnis abgeschlossen werden.
Die professionelle Unterstützung der Bürger*innenbeteiligung von öffentlicher Seite und die engagierte Mitarbeit einer Bürgerinitiative erwiesen sich als Schlüssel zu diesem Erfolg.
Aus dem äußerst lehrreichen Prozess wird der Schluss gezogen, dass bei einer rechtzeitigen Einbindung der Bürger*innen, einer durchsichtigen Prozessgestaltung und einer kritischen, aber fairen technischen Prüfung ein UVP-Verfahren zu einem ausgereiften Projekt keine Verzögerung oder Verhinderung darstellt, sondern die Chance zu einer Verbesserung und / oder gesellschaftlich akzeptierten Realisierung bietet.