Patientenbezogener Strahlenschutz bei dentalen Röntgeneinrichtungen
Kleinbildröntgengeräte bei Zahnärzten müssen mindestens einmal in zwei Jahren gemäß § 17 Strahlenschutzgesetz überprüft werden. Dabei stellt die Eingangsdosis eine für den Patientenschutz relevante Messgröße dar, welche mit geringem Aufwand erhoben und leicht reproduziert werden kann.
Die Zusammenstellung und Auswertung der im Raum Linz zwischen 2001 und 2003 für eine vordefinierte Zahnaufnahme gemessenen Dosiswerte zeigt folgendes Ergebnis:
Einzelmessungen an unterschiedlichen Geräten unterscheiden sich um bis zu 8700 %. Auch bei Mittelung über mehrere Geräte und mehrere Überprüfungen braucht die schlechteste Gerätegruppe immer noch mehr als das Zehnfache der Dosis der besten Gruppe.
Deshalb ist es durchaus richtig, auch die Kleinbildröntgengeräte in die Regelungen über Qualitätssicherung einzubeziehen und in diesem Bereich ebenfalls auf eine Dosisoptimierung zu achten, wie dies von der Medizinischen Strahlenschutzverordnung 2004 auch vorgesehen ist.
Die Optimierung der Dosis ist aber durch die Abnahmeprüfung allein keineswegs sichergestellt: Diese gewährleistet lediglich die Einhaltung von Limits, aber keine Optimierung. Leider haben bisher auch die Vertriebsfirmen von Kleinbildröntgengeräten der Dosisoptimierung wenig Beachtung geschenkt.
So ist es erklärbar, dass auch Neugeräte über dem Medianwert und über der 3. Quartile liegen. Grundsätzlich wird aber durch die Modernisierung des Gerätebestandes eine Verbesserung erzielt: In Linz wurde im Untersuchungszeitraum eine Dosisreduktion um 18 % festgestellt, was in etwa einer Halbierung der Dosis nach 10 Jahren entspricht.
Als Richtschnur für zulässige Dosen kann aus den vorliegenden Daten ein Median- oder Quartilswert abgeleitet werden. Grundsätzlich scheint die Eingangsdosis besser geeignet als die Bildempfängerdosis und ist auch leichter zu verifizieren als die Oberflächendosis. Zusätzlich sollte das verwendete Tubusformat pauschal berücksichtigt werden ( + 80 % beim Rundtubus).
Für Kinderformate wäre ein eigener, passender Tubus anzustreben. Abschließend sei festgehalten, dass die Patientenexposition nicht nur von technologischen Faktoren abhängt, sondern die korrekte Indikation und Anwendung des Röntgensystems ebenso wichtig sind.