Bilanz der Quecksilberemissionen aus Quellen im Linzer Stadtgebiet
Die Bundesanstalt für Agrarbiologie Linz hat in den Jahren 1989 und 1990 Immissionserhebungen unter Anwendung der standardisierten Weidelgraskultur in der Umgebung der Stadtgemeinde Steyregg durchgeführt.
Dabei zeigte sich, dass generell die Immissionsbelastung im Stadtgebiet von Steyregg erheblich höher liegt als im Stadtgebiet von Linz und dass die teilweise vorgefundenen Blei-, Cadmium-, Quecksilber- und Fluorwerte in einer Höhe lagen, die weitere Untersuchungen besonders im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung der menschlichen Gesundheit bzw. der Gesundheit von Nutztieren erforderlich machten.
Im Rahmen von 1991 durchgeführten Untersuchungen von diversen Futtermittelproben im Gemeindegebiet von Steyregg sind teilweise erheblich erhöhte Blei-, Cadmium- und Quecksilberwerte gefunden wurden.
Im Rahmen eines Messprogramms erfolgte während der Jahre 1992 und 1993 die Weiterführung des aktiven Biomonitoring mit Hilfe von Weidelgraskulturen sowie ergänzend dazu ein flächendeckendes passives Biomonitoring an landwirtschaftlichen Futterpflanzen.
Die Ergebnisse (zusammen mit jenen aus einem auf Schwermetalle durchgeführten umfassenden Waldbodenmonitoring in Zusammenarbeit mit der Abteilung Forstdienst beim Amt der oberösterreichischen Landesregierung) lagen bis zum Frühsommer 1994 vor und zeigten eine vor allem örtlich erhöhte Immissionsbelastung, insbesondere bei Quecksilber in landwirtschaftlichen Futterpflanzen (Maisblättern).
Bei den Komponenten Blei und Fluor konnte auf Grund der Untersuchungsergebnisse der Bundesanstalt für Agrarbiologie für 1992/93 ein Rückgang der Immissionsbelastungen gegenüber 1989/90 festgestellt werden, der Cadmiumgehalt blieb annähernd gleich und lag noch im festgesetzten natürlichen Referenzbereich.
Seitens des Amts für Umweltschutz galt es nun, potentielle Quecksilber-Emittenten im gesamten Raum Linz unter Einschluss der Großindustrie zu eruieren und die auftretenden Quecksilberemissionen auf der Basis von Emissions-Konzentrationsbestimmungen (soweit möglich) in Form von Emissionsfrachten abzuschätzen.