Schulstartpaket der Stadt Linz

Die Beantragung für das Schulstartpaket 2024 war bis einschließlich 31.10.2024 möglich.

Mit dem Schulstartpaket 2024 sollen Linzer Familien zum Schulstart finanziell unterstützt werden. Je Kind kann eine Förderung in Höhe von 100 Euro beantragt werden. Nach Antragsgenehmigung erhalten Sie einen print@home-Schein (mit QR-Code). Dieser muss bis einschließlich 31.12.2024 in einen geldwerten Gutschein vom Linzer City Ring eingetauscht werden.

Wer kann das Schulstartpaket beantragen?

Den Antrag muss jene Person stellen, welche die Familienbeihilfe für das Kind bezieht. Wenn zum Beispiel die Mutter für das Kind die Familienbeihilfe bezieht, muss sie den Antrag stellen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Antragsteller*in und Kind müssen in Linz mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
  • Antragsteller*in und Kind müssen in einem gemeinsamen Haushalt wohnen
  • Das Kind besucht im Schuljahr 2024/25 (ab September 2024) eine der folgenden Schulformen bzw. Schulstufen:
    • Vorschule
    • Volksschule
    • 5. Schulstufe: 1. Klasse Mittelschule oder 1. Klasse AHS (Allgemeinbildende höhere Schule)
    • 1.-5. Schulstufe einer sonderpädagogischen Schule ("Sonderschule")

Häuslicher Unterricht ("Homeschooling") oder der Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht ist dem Besuch einer der angeführten Schulformen bzw. Schulstufen gleichzusetzen.

Sie dürfen folgendes Jahres-Netto-Haushaltseinkommen (Kalenderjahr 2023) nicht überschreiten:

  • Haushalt mit 1 Kind: EUR 55.000,- pro Haushalt
  • Haushalt mit 2 Kindern: EUR 58.000,- pro Haushalt
  • Haushalt mit 3 oder mehr Kindern: 60.000,- pro Haushalt

Als Kinder gelten Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die im gemeinsamen Haushalt wohnen. Darüber hinaus gelten als Kinder in diesem Zusammenhang auch junge Erwachsene, sofern diese im gemeinsamen Haushalt leben und für sie Familienbeihilfe bezogen wird. 

Beispiel:
Herr und Frau Mustermann wohnen gemeinsam mit ihren drei Kindern in einer Wohnung. Anna ist 10, Daniel 17 und Lena 20. Lena ist Studentin. Frau Mustermann bezieht für sie Familienbeihilfe. Somit zählt Lena auch noch als „Kind“. Die Einkommensgrenze der Familie Mustermann liegt somit bei maximal EUR 60.000,- Jahres-Netto-Haushaltseinkommen.

Nähere Information für die Berechnung des Netto-Haushaltseinkommens finden Sie ab 9.9.2024 direkt im Online-Antragsformular.

Beispiel:
Herr und Frau Mustermann wohnen gemeinsam mit ihren drei Kindern in einer Wohnung. Anna ist 10, Daniel 17 und Lena 20. Anna besucht die 1. Klasse einer Mittelschule („Hauptschule“), Daniel absolviert eine Lehre, Lena studiert und arbeitet neben dem Studium. Für die Berechnung des Jahres-Netto-Haushaltseinkommens 2023 werden die Jahreseinkommen von Herrn und Frau Mustermann zusammengezählt (z. B. Jahreslohnzettel). Daniels Lehrlingsentschädigung aus 2023 muss ebenfalls dazugerechnet werden. Lena arbeitet geringfügig neben dem Studium, im Sommer 2023 hatte sie zudem einen Ferialjob – auch ihre Einkommen aus 2023 müssen dazugerechnet werden. 

Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Daten:

  • Ihre persönlichen Daten (Antragsteller*in)
  • Name/n und Geburtsdaten aller anspruchsberechtigten Kinder
  • Die Information über das Jahres-Netto-Einkommen (Kalenderjahr 2023) aller Personen, die im Haushalt gemeldet sind

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