Erläuterungen zum Voranschlag 2015
Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushaltsmäßigen Einnahmen und Ausgaben.
Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Haushaltseinnahmen und der Haushaltsausgaben durch die Verwaltung.
Die Gemeinden sind auf Grund ihrer rechtlichen Vorgaben verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung für jedes Jahr einen Voranschlag aufzustellen.
Gesamthaushalt
Der Gesamthaushalt setzt sich jeweils aus den Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushaltes bzw. des außerordentlichen Haushaltes zusammen.
Laufende Gebarung
Die laufende Gebarung setzt sich aus den Einnahmen und den Ausgaben aus dem operativen Geschäft während eines Jahres zusammen.
Details zur Laufenden Gebarung
Investitionen
Seitens der Stadt Linz werden im Rechnungsjahr 2015 63,70 Mio. € investiert, und damit die Lebensqualität der Linzer Bürgerinnen und Bürger weiter optimiert.
Stabilitätspakt
Der Stabilitätspakt regelt die innerstaatliche Haushaltskoordinierung, die mittelfristige Orientierung der Haushalte und die Aufteilung von Defizitquoten und Sanktionslasten.