Erläuterungen zum Voranschlag 2020 und 2021
Vielen Dank für Ihr Interesse am Voranschlag 2020 und 2021 der Stadt Linz. Um Ihnen die Lektüre des Zahlenwerks zu erleichtern, haben wir Kernpunkte des Budgets und wichtige Fachbegriffe erläutert und für beide Voranschläge jeweils eine Infografik erstellt.
Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushaltsmäßigen Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen (Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen). Für 2020 und 2021 wurde erstmalig ein Doppelbudget erstellt.
Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen im Finanzierungshaushalt durch die Verwaltung.
Die Gemeinden sind auf Grund ihrer rechtlichen Vorgaben verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung für jedes Jahr einen Voranschlag aufzustellen.
Mit 1.1.2020 tritt die Voranschlagsrechnungsverordnung (VRV) 2015 in Kraft, dadurch ergeben sich Änderungen sowohl in der Darstellung, als auch auf inhaltlicher Ebene. Details dazu sind im Vorbericht des Voranschlags erläutert.
Gesamthaushalt
Der Haushalt der Stadt Linz besteht einerseits aus dem Finanzierungshaushalt und aus dem Ergebnishaushalt. Im Ergebnishaushalt werden auch nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge periodengerecht abgegrenzt dargestellt, während im Finanzierungshaushalt die zahlungsflussorientierte Darstellung im Vordergrund steht.
Operative Gebarung
Die operative Gebarung des Finanzierungshaushalts setzt sich aus den Einzahlungen und den Auszahlungen aus dem operativen Geschäft während eines Jahres zusammen.
Details zur Operativen Gebarung
Investitionen
Seitens der Stadt Linz werden im Rechnungsjahr 2020 97,67 Mio. € und im Jahr 2021 115,64 Mio. € für investive Vorhaben zur Verfügung gestellt und damit die Lebensqualität der Linzer Bürgerinnen und Bürger weiter optimiert.
Stabilitätspakt
Der Stabilitätspakt regelt die innerstaatliche Haushaltskoordinierung, die mittelfristige Orientierung der Haushalte und die Aufteilung von Defizitquoten und Sanktionslasten.
Voranschlag 2020 - Einzahlungen der operativen Gebarung
Voranschlag 2021 - Einzahlungen der operativen Gebarung
Voranschlag 2020 - Auszahlungen der operativen Gebarung
Voranschlag 2021 - Auszahlungen der operativen Gebarung
Voranschlag 2020 - Einzahlungen der operativen Gebarung nach Sachbereichen
Voranschlag 2021 - Einzahlungen der operativen Gebarung nach Sachbereichen
Voranschlag 2020 - Auszahlungen der operativen Gebarung nach Sachbereichen
Voranschlag 2021 - Auszahlungen der operativen Gebarung nach Sachbereichen