VRV-Querschnitt 2009
Dem Voranschlag ist bei Gemeinden ein Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt mit einer Gliederung in die laufende Gebarung, die Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen, die Finanztransaktionen und die Abwicklung von Überschüssen beziehungsweise Abgängen aus Vorjahren voranzustellen.